in meinem Betrieb waren heute die Betriebsprüfer der DRV.
Beanstandet wurde das Beschäftigungsverhältnis meiner Frau: es würde sich hier um familienhafte Mitarbeit handeln?
Wenn dies so wäre: Was für Auswirkungen hat das in der Kranken- Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung? Nachteile?
MFG
28.08.2007, 10:57
von
Ossi
Hallo , Ihre Ehefrau würde aus dem sozialen Netz fallen.Sie hätte weder KV,RV noch Arbeitslosenversicherung. mfG
29.08.2007, 14:02
Experten-Antwort
Familienhafte Mitarbeit bedeutet: Ein Familienangehöriger arbeitet bei Ihnen im Betrieb unentgeltlich. Somit brauch auch kein Pauschalbeitrag abgeführt werden. Aber genauere und ausführliche Aufklärung hierzu erteilt Ihnen gern die Minijob-Zentrale unter der kostenfreien Service-Nr: 01801200504.