Guten Abend zusammen,
die Antworten von Schorch und Tonne sind leider nicht richtig.
Selbstverständlich gibt es den angefragten Zusammenhang zwischen Betriebsrente und der gesetzlichen Altersrente, und der ist sogar gesetzlich festgeschrieben.
Entsprechend dem Gesetz hat man z.B. bei einer Inanspruchnahme einer vorzeiten gesetzlichen Altersrente als langjährig Versicherter (35 Jahre) mit dem bekannten Abschlag von 0,3 % pro vorzeitigem Monat Anspruch auf einen GLEICHZEITIGEN Beginn der Betriebsrente (wenn auch dort die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind).
Die Ansicht von Tonne, dass die Betriebsrente in diesem Fall zu 100 % ausbezahlt wird, ist völlig konträr zur Wirklichkeit. Tatsächlich dürften wohl die allermeisten Betriebsrenten-Versorger bzw. Unterstützungskassen mindestens so stark kürzen wie die gesetzl. Rente.
Sehr viele Betriebsrenten werden um 0,4 % pro vorzeitigem Monat (= 4,8 % pro Jahr) der Inanspruchnahme gekürzt. Das ist z.B. im Bankenwesen so (BVV und andere), aber auch in meiner Branche war und ist das so. Hier muss also bei der eigenen Unterstützungskasse nachgefragt werden, wie hoch die Kürzung tatsächlich ausfällt.
Egal wie hoch in der Kürzung; ausgezahlt werden muss die Betriebsrente im Normalfall jedenfalls mit dem Beginn der gesetzl. Rente. Diese Zusicherung besteht nicht über eine Personalabteilung, sondern über das Gesetz.
Grüße