Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Betriebsrente

von Volkmar19.07.2009 | 16:24
1103 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Eine Frage zur VBL. Habe eine Aufrechnung bekommen, Rentenanwartschaft in 2016 395 Euro Brutto. Mit welcher Rente kann ich Netto rechnen? Kann mir jemand Antwort geben. Danke Ihnen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Volkmar,

mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde ein einheitlicher Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. Der Beitragssatz beträgt ab 1.7.2009 14,9%. Änderungen des Beitragssatzes muß die VBL automatisch bei allen betroffenen Rentenberchtigten umsetzen. Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, wenden Sie sich bei Fragen zur Beitragshöhe unmittelbar an Ihre Krankenkasse. Fragen hinsichtlich Ihrer Betriebsrente beantwortet die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Hans Thoma-Straße 19, in

76133 Karlsruhe.

4 Antworten

Skatrentneram 19.07.2009 | 16:40
Ja evtl. die VBL, hier im Forum der gesetzlichen RV wahrscheinlich keiner denn niemand ist in der Lage Ihnen zu sagen in welcher Höhe sich dann die Beitragssätze zur Kranken-und Pflegeversicherung bewegen. Aber so über den Daumen können Sie momentan ca. 17 % vom Bruttobetrag abziehen, sofern Sie Mitglied einer gesetzlichen KK sind ( 14.9 % KV + 1,95 % PV. Und schon haben Sie Ihren ca. Nettobetrag.
Schiko.am 19.07.2009 | 18:42
Skatrentner hat ja schon den derzeitigen Satz bei Zusatzrente- den Beitrag zahlt der Rentner allein- mit 16,85% genannt. Für die gesetzliche Rente sind es derzeit 9,85 %, ohne Kinder 10,10% Dies war sicher eine kalte Dusche für Sie. Sie sollten aber auch das Warm- wasser bei der Zusatzrente wissen. Vorausgesetzt, die gesetzliche Rente ist so hoch dass eine Steuer anfällt wird ja auch auf die VBL Steuer fällig und hier der große Unterschied. Statt 72% steuerpflichtiger Anteil in 2016 für die Gesetzliche sind es zB. mit 63 Jahren im Jahre 2016 nur ein Steueranteil von 20% . Es ist nicht alles schlecht was die Regierung macht. Mit freundlichen Grüßen.
Haseam 20.07.2009 | 07:39
Oder auch nicht Schiko, wenn heute schon die Steuervorteile über Riester für die VBL genutzt werden.
Wolfgangam 20.07.2009 | 13:05
Hallo Volkmar, VBL-Betriebsrentenrechner hier: https://www.vbl.de/servlets/sfs;jsessionid=CF084C69136D8837B91BA… Vom Ergebnis ggf. den Rentenabschlag abziehen (begrenzt auf max. 10,8 %). Davon nochmal rd. 17 % KV/PV ab, das ist der Zahlbetrag der VBL. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026