Guten Morgen,
Ich hätte eine Frage zum KK - Beitrag Bei Betriebsrenten.
welche KK hat das neue Gesetz zum Krankenkassen Beitrag für Betriebsrenten schon umgesetzt?
zu Fragen der Krankenversicherung können wir leider keine Antwort geben.
Habt Ihr keinen Link?
Hallo Student,
ich nehme mal an, sie meinen das Betriebsrentenfreibetragsgesetz, siehe
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/betriebsrentner-werden-entlastet.html
wenn ja, dann gilt aktuell:
"Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) teilt mit, dass der Freibetrag "im Lauf dieses Jahres" rückwirkend zum 1. Januar 2020 berücksichtigt wird. Das Betriebsrentenfreibetragsgesetz sei erst am 12. Dezember 2019, also kurz vor dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2020, im Bundestag verabschiedet worden.
Es sei schon vorher klar gewesen, so der GKV-Spitzenverband, "dass für die Zahlstellen der Versorgungsbezüge und für die Krankenkassen eine sofortige Umsetzung nicht möglich ist". Man arbeite aber mich Hochdruck daran. 46.000 solcher Zahlstellen gibt es.
Die zwischenzeitlich zuviel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung würden den Mitgliedern, sobald die Technik es zulässt, dann aber automatisch erstattet. Wichtig deshalb: Betroffene müssen keinen gesonderten Antrag stellen."
Mit freundlichen Grüßen
ich nehme mal an, sie meinen das Betriebsrentenfreibetragsgesetz, siehe
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/betriebsrentner-werden-entlastet.html
wenn ja, dann gilt aktuell:
"Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) teilt mit, dass der Freibetrag "im Lauf dieses Jahres" rückwirkend zum 1. Januar 2020 berücksichtigt wird. Das Betriebsrentenfreibetragsgesetz sei erst am 12. Dezember 2019, also kurz vor dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2020, im Bundestag verabschiedet worden.
Es sei schon vorher klar gewesen, so der GKV-Spitzenverband, "dass für die Zahlstellen der Versorgungsbezüge und für die Krankenkassen eine sofortige Umsetzung nicht möglich ist". Man arbeite aber mich Hochdruck daran. 46.000 solcher Zahlstellen gibt es.
Die zwischenzeitlich zuviel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung würden den Mitgliedern, sobald die Technik es zulässt, dann aber automatisch erstattet. Wichtig deshalb: Betroffene müssen keinen gesonderten Antrag stellen."
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.
ich nehme mal an, sie meinen das Betriebsrentenfreibetragsgesetz, siehe
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/betriebsrentner-werden-entlastet.html
wenn ja, dann gilt aktuell:
"Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) teilt mit, dass der Freibetrag "im Lauf dieses Jahres" rückwirkend zum 1. Januar 2020 berücksichtigt wird. Das Betriebsrentenfreibetragsgesetz sei erst am 12. Dezember 2019, also kurz vor dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2020, im Bundestag verabschiedet worden.
Es sei schon vorher klar gewesen, so der GKV-Spitzenverband, "dass für die Zahlstellen der Versorgungsbezüge und für die Krankenkassen eine sofortige Umsetzung nicht möglich ist". Man arbeite aber mich Hochdruck daran. 46.000 solcher Zahlstellen gibt es.
Die zwischenzeitlich zuviel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung würden den Mitgliedern, sobald die Technik es zulässt, dann aber automatisch erstattet. Wichtig deshalb: Betroffene müssen keinen gesonderten Antrag stellen."
Mit freundlichen Grüßen
Kann Mann das nicht pragmatisch sehen? Wenn man statt Lastschrift per Überweisung zahlt, ist es doch direkt umgesetzt, oder? Die KK kann doch nicht Geld mahnen, dass ihr nicht zusteht?