Als besonders langjährig Versicherter (Jahrgang 1950) wollte ich eigentlich mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die Richtlinien von 1991 für meine Betriebsrente sehen vor, dass ich, sobald ich eine Vollrente erhalte, auch meine Betriebsrente ohne Abschläge erhalte. Eine andere Regelung gibt es derzeit nicht.
Jetzt sagte mir mein Chef, dass für die Betriebsrente die Regelaltersrente gelten würde. Also 65J + 4 Monate.
Ist das richtig?
Zweite Konstellation:
Wenn ich jetzt als besonders langjährig Versicherter schon mit 64J + 3Monaten, also 9 Monate früher in Rente gehe, habe ich dann mit Vollendung meines 65ten Lebensjahres Anspruch auf meine volle Betriebsrente?
Mir ist bewusst, dass die Rente mit 63 nicht die Betriebsrente mit einschließt. Mir geht es nur um die Betriebsrente mit 65 Jahren.