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Betriebsrente futsch

von Stimmt das?24.04.2008 | 21:49
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6 Antworten

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Ich habe 3 Jahre in meine Betriebsrente einbezahlt und einen Zuschuss von der Firma erhalten. Jetzt will ich wechseln und mein ganzes Erspartes soll futsch sein, wenn ich es nicht schaffe, dass mein neuer Arbeitgeber die Einzahlungen übernimmt? Stimmt das?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

wir schliessen uns den Ausführungen von WOLFGANG AMADEUS an und empfehlen zur tatsächlichen Klärung des Sachverhaltes sich direkt an die Auszahlungsstelle der Betriebsrente als Ansprechpartner zu wenden.

5 Antworten

Wolfgang Amadeusam 24.04.2008 | 23:39
Ich kann Dich zumindest zum Teil trösten, das was Du selber beigetragen hast, ist unverfallbar. Was die Beiträge des Arbeitgebers angeht, wird Dir hier im Forum keiner eine eindeutige Antwort geben können, da abhängig vom Inhalt und Zeitpunkt der Betriebsrentenzusage, von der Art des Durchführungsweges, von tariflichen oder betrieblichen Regelungen sowohl des alten als auch des neuen Arbeitgebers usw. Hier alle Fallgruppen aufzuführen, würde zu einer Abhandlung geraten und ist somit eigentlich unmöglich. Insoweit müßtest Du Dich doch im Betrieb oder beim Betriebsrat genauer informieren.
Maria L.am 24.04.2008 | 23:46
Hallo, wenn Sie die Beiträge über Entgeltumwandlung gezahlt haben (d.h. die Beiträge nicht versteuert werden mußten und keine KV-/PV-Bezüge abgezogen wurden), ist die Betriebsrente sofort unverfallbar. D.h. sie kann dann nicht "futsch" sein. Bei einer rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente gibt es andere Regeln (meines Wissens mind. 5 Jahre Einzahlung, mind. 30 Jahre alt bei Arbeitgeberwechsel). Wenn Sie zu einer hauptsächlich arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente nur einen kleinen Anteil gezahlt haben, kenne ich nur die Variante, daß Ihre Eigenbeiträge dann an Sie (schlecht verzinst) ausgezahlt werden. Ich kann mir keine Variante vorstellen, bei der Ihre Beiträge WEG sind. Aber einen guten Rat habe ich noch für Sie: schließen Sie nie wieder eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung ab. Die ist MIST. Dazu finden Sie Infos hier im Forum, z.B. unter dem Suchbegriff "Doppelverbeitragung" oder auch "Entgeltumwandlung". Gruß, Maria L.
Stimmt das?am 24.04.2008 | 23:47
Danke Wolfgang Amadeus!
Astridam 25.04.2008 | 12:29
Hallo, bei gezillmerten Verträgen in der betrieblichen Altersversorgung kann so etwas tatsächlich passieren. Aber es gibt inzwischen einschlägige Urteile zu diesem Thema und der Arbeitgeber kann für die Differenz zwischen Umwandlungsbetrag aus Entgelt und dem Übertragungswert in Haftung genommen werden. Ich stehe gerne für mehr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Rente mit Siebenundsiebzigam 25.04.2008 | 14:37
Hier einige weitere Hinweise zur Betriebsrente: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de10003&SID=duJACnvFlj8… http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de6868&SID=D5NABKN7FxLx… Näheres zu der angesprochenen Problematik der Zillmerung können Sie in folgendem Beitrag nachlesen: http://www.vbl.de/sfs?t=/contentManager/onStory&e=UTF-8&… Vergessen Sie bei der Vorsorgeproblematik nie, dass Sie auf allen Feldern vorsorgen müssen • Rente mit 77 • Abbau von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen bei gleichzeitig exorbitant steigenden Beitragslasten. Ich erspare mir, hierzu auf links zu verweisen. Mit freundlichem Gruß Amadé
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