Hallo,
Meine Frau war in erster Ehe vom 1.05.1979 bis 30.04.1990 verheiratet, nach der Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich mit der Deutschen Renten Versicherung Bund durchgeführt, das brachte ihr Entgeldpunkte in Höhe von 8,0594 Punkte.
Gleichzeitig wurde auch ein Antrag auf Ausgleich bei der Betrieblichen Altersversorgung bei der Deutschen Shell gestellt, dieser wurde aber wegen Unverfallbar keit nicht Durchgeführt. Diese ist einem Späteren schuldrechtlichen versorgungsausgleich vorzubehalten § 1587 nr.4 BGB.
Meine Frau war seit dem 01.03.2005 Voll Erwerbsunfähig und erhielt deswegen eine Rente auf unbestimmte Dauer von der DRV-Bund aber keine Bezüge von der Deutschen Shell.
Am 02.02.2013 ist mein Frau verstorben, ich beziehe seitdem die Große Witwerrente von der DRV-Bund.
Nun meine Frage, kann ich irgendetwas gegenüber Der Shell Betriebsrente geltend machen? Auch Rückwirkend?