Betriebsrente nachträglicher ausgleich?

von
sascha

Hallo,

Meine Frau war in erster Ehe vom 1.05.1979 bis 30.04.1990 verheiratet, nach der Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich mit der Deutschen Renten Versicherung Bund durchgeführt, das brachte ihr Entgeldpunkte in Höhe von 8,0594 Punkte.

Gleichzeitig wurde auch ein Antrag auf Ausgleich bei der Betrieblichen Altersversorgung bei der Deutschen Shell gestellt, dieser wurde aber wegen Unverfallbar keit nicht Durchgeführt. Diese ist einem Späteren schuldrechtlichen versorgungsausgleich vorzubehalten § 1587 nr.4 BGB.

Meine Frau war seit dem 01.03.2005 Voll Erwerbsunfähig und erhielt deswegen eine Rente auf unbestimmte Dauer von der DRV-Bund aber keine Bezüge von der Deutschen Shell.

Am 02.02.2013 ist mein Frau verstorben, ich beziehe seitdem die Große Witwerrente von der DRV-Bund.

Nun meine Frage, kann ich irgendetwas gegenüber Der Shell Betriebsrente geltend machen? Auch Rückwirkend?

von
W*lfgang

Zitiert von: sascha
aber keine Bezüge von der Deutschen Shell.(...) kann ich irgendetwas gegenüber Der Shell Betriebsrente geltend machen?
Sascha,

wird hier keiner wissen, es sein denn, ein Experte jobbt hier nebenbei noch als Tankwart ;-) und ist in derselben Situation.

Daher einfache Antwort: kurzes Schreiben an Shell AG aufsetzten, abwarten.

Ich tippe mal, da kann nichts bei rauskommen - sonst wäre Ihre verstorbene Frau schon 'rentenberechtigt' gewesen ...und nur in dem Fall wären für Sie entsprechende Folgeleistungen aufgrund des Todes möglich gewesen.

Hier haben Sie noch spontan einen Link, vielleicht finden Sie da mehr raus:

http://www.shell-pensionaere.de/nachrichten/archiv/2009-01/2009-02-betriebsrenten.html

Gruß
w.

von
sascha

Ich glaube dem kann ich so nicht wirklich zustimmen! es handelt sich meiner meinung nach um eine Gesetzlich veranlasste (Urteil) Geldschuld! die nur zum zeitpunkt des Urteils noch nicht zuteilungsreif war. Also müsste doch mindestens die Letzten 3 Jahre abgewickelt werden. Und die daraus folgende Hinterbliebenen Versorgung auch Monatlich weiter erfolgen?

Und das mit erreichen der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit!

von
W*lfgang

Zitiert von: sascha
Also müsste doch mindestens die Letzten 3 Jahre abgewickelt werden.
sascha,

wie kommen Sie auf diese Frist, aus welcher Rechtsgrundlage leiten Sie das ab?

Gefühlt/gehört/der Nachbar hat gesagt, zählt hier nicht ...nun mal Butter bei die Fische – ansonsten fangen Sie bitte wieder bei meiner ersten Antwort an zu lesen.

> Gesetzlich veranlasste (Urteil) Geldschuld! die nur zum zeitpunkt des Urteils noch nicht zuteilungsreif war.

Denken Sie doch mal nach ...1990 geschieden, 2005 in Rente – und das soll schuldrechtlich 2005 nicht 'aktiviert' worden/damals als 'Ausgleichszahlung' nicht möglich gewesen sein, dafür aber heute/nach Todesfall/für den Rechtsnachfolger/Witwer?

Gruß
w.
PS: Hier ist nicht die Shell AG, die Ihre Frage beantworten könnte ...oder das Amtsgericht, das die damalige Entscheidung zum Ausgleich offen gelassen hat – mal auch da nachfragen!

Experten-Antwort

hallo Sascha,

Ihre Frage aus dem Familien- oder Erbrecht können wir hier nicht abschließend beantworten.
Nach § 21 Abs. VersAusglG hätte Ihre verstorbene Frau von Ihrem geschiedenen Ehemann verlangen können, dass dieser ihr seinen Anspruch auf die Betriebsrente in Höhe der Ausgleichrente abtritt. Zum einen teilen Sie aber mit, dass Ihre Frau aber gerade keine Bezüge von der „Deutschen Shell“ erhalten habe. Daher kommt es auch nicht mehr darauf an, dass dieser Anspruch nach dem Tod Ihrer Ehefrau wieder auf Ihren geschiedenen Ehemann übergeht.
Sofern der geschiedene Ehemann bereits seine Betriebsrente erhält, dann hätte Ihre Ehefrau den Ausgleichswert als schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen können. (§ 20 Abs. 1 VersAusglG).
Dieser Anspruch wäre wegen § 20 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG dann auch fällig gewesen.
Bitte haben sie aber Verständnis, dass wir uns zu Fragen der Vererbbarkeit eines eventuellen Anspruchs nicht positionieren werden. Hierzu sollten Sie sich ggfs. fachanwaltlich beraten lassen.

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