KK-Beiträge für Versorgungsbezüge.
Voller Allgemeiner Beitragssatz (Beitrag ist allein vom Mitglied zu tragen) plus gesetzlicher Zusatzbeitrag: 0,90 v.H. (allein vom Mitglied zu tragen).
Ob es eine Einschränkung gibt, erfragen Sie bitte bei Ihrer KK.