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Betriebsrente und Rente

von Cruiser20.02.2008 | 18:53
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3 Antworten

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Hier vorab einige Daten zu meiner Person. 1. Geboren Januar 1948 2. 1984 Zusage einer Betriebsrente auf Endalter 60 Jahre 3. 1999 Betrieb geht in die Insolvenz 4. PSV (Pensionsscherungsverein) stellt Unverfallbarkeit fest und übernimmt 5. Seit April 2007 arbeitslos, ALG I bis incl. März 2009, werde keine Arbeit mehr aufnehmen 6. Rente lt. Meiner Kenntnis erst ab März 2010 7. In der Zeit dazwischen kein Hartz IV da Hauseigentum Nun meine Fragen. Da meine alte Firma die Betriebsrente zu einem Zeitpunkt abgeschlossen hat, zu der man noch mit 60 in die Rente gehen konnte war das damals so korrekt. Zwischenzeitlich haben sich Gesetze geändert und mein frühester Renteneintritt wird wohl erst mit 62 und einem Monat im März 2010 sein. Der PSV sagt aber, die Betriebsrente ist gekoppelt mit dem regulären Ruhestand und will auch dann erst zahlen, obwohl die Betriebsentenzahlung eigentlich schon ab Vollendung des 60sten aufgenommen werden sollte. Ich möchte den Vertrag auch so erfüllt wissen. Da ich zwischen dem Auslauf des ALG I und dem Beginn der klassischen Rente ja noch 11 Monate von der Substanz leben darf, bin ich auch hierauf angewiesen. Gibt es jemand von Ihnen, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder eine solche Situation kennt? Wie kann ich den PSV zu einer früheren Zahlung bringen. Für Hinweise und Tipps bedanke ich mich im Voraus.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Cruiser,

ich kann als Experte der Rentenversicherung leider nicht mit Erfahrungen zu Betriebsrentenansprüchen dienen und war logischerweise auch noch nicht in einer derartigen Situation. Hoffentlich können dazu andere User ihre Erfahrungen einbringen.

Allerdings kann ich zum Problem der Altersgrenzenanhebung Stellung nehmen. Zunächst folgendes, auch 1984 bestand für nur für Frauen regelmäßig ein Altersrentenanspruch mit 60 Jahren. Für Männer nur unter bestimmten weiteren Bedingungen, regelmäßig für Männer sonst erst mit 63. Jahren. Außerdem war es im Betriebsrentenbereich häufig Praxis, den Rentenanspruch an den Beginn der Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung zu koppeln. Ich könnte mir also in Ihrer Betriebsrentenvereinbarung nur eine Regelung vorstellen, die als frühesten Leistungsbeginn das 60. Lebensjahr regelt, unter der Bedingung eines Altersrentenanspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielleicht überprüfen Sie dahingehend zunächst nochmals Ihre Unterlagen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Cruiser,

hier können Sie eine Definition zum "Ruhestand" nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhestand

Ob Sie einen Rechtsbeistand(Anwalt) einschalten oder sich bei Ihrer Gewerkschaft/Sozialverband erkundigen, müssen Sie alleine entscheiden! Dies ist letztlich auch eine Frage des Kostenrisikos.

1 Antworten

Cruiseram 21.02.2008 | 13:15
Vielen Dank an den Experten für die rasche Antwort. Hier der Auszug aus meiner Versorgungszusage. 1. Altersrente Altersrente wird gewährt, wenn der Versorgungsberechtigte das 60. Lebensjahr in den Diensten unseres Unternehmens vollendet hat und in den Ruhestand tritt. Die Rentenzahlung beginnt an dem auf die letzte Lohn-/Gehaltszahlung folgenden Monatsersten. Nun kann man sich sicher über den Begriff Ruhestand streiten, ob es sich hier grundsätzlich immer um den Bezug der Rente vom Bund handeln muss. Da ich die 58er Regelung unterschrieben habe und auch zukünftig keiner Erwerbstätigkeit nachgehen werde fühle ich mich auch heute schon als Ruheständler. Ich bin unsicher, ob ich mir nicht doch einen Rechtsbeistand zur Unterstützung nehme. Was meinen Sie dazu?
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