Guten Morgen Candia,
grundsätzlich sind unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung und Betriebsrenten gegen die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert. Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Direktzusage, Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds aufgebaut, werden die erworbenen unverfallbaren Anwartschaften auf Betriebsrente vom Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Die Zahlungsfähigkeit einer Direktversicherung und Pensionskasse ist von der Insolvenz eines Arbeitgebers nicht betroffen, da es sich hier um vom Arbeitgeber wirtschaftlich unabhängige Versicherungen handelt. Sie zahlen im Alter zumindest die garantierte Rente, auch wenn der frühere Arbeitgeber dann nicht mehr existieren sollte. Außerdem unterstehen sie - wie auch der Pensionsfonds - der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.