Ich beziehe 2 Betriebsrenten.
VBL Klassik 700,- €
VBL extra 90,- €.
Meine Frage: werden die beiden Renten nach der Neuregelung abzügl. 159,- € für KrK etc. zusammengeführt oder wird bei jeder Rente höchstens 159,- € berücksichtigt?
Leute wie Sie, die regelmäßig hier im Forum unterwegs sind, sollten wissen, dass derartige Fragen erst nach Gesetzesverkündigung und Ausgestaltung beantwortet werden können.
Was ist daran jetzt so dringend? Ist das so schwer zu verstehen?
Bisheriger Stand, mit Ihren Beispielzahlen:
700+90 = 790, über Freigrenze 155.75, also volle KV
Geplanter Stand (lt. Presse, ohne Gewähr):
700+90-Freibetrag 159 = 631, darauf volle KV
700+90 = 790, über Freigrenze 155.75, also volle KV
Geplanter Stand (lt. Presse, ohne Gewähr):
700+90-Freibetrag 159 = 631, darauf volle KV
Danke für die Antwort.
Derzeit werden von der VBL-Rente extra (90,-€) keine Beiträge abgeführt.
Von der VBL-Klassik (700,-€) werden die vollen Beitrage abgeführt.
Da es sich ja um 2 verschiedene Betriebsrenten handelt, VBL-Klassik keine Einzahlungen von mir, zur VBL-extra habe ich die Beiträge selbst gezahlt.
Insoweit bin ich der Meinung, dass die 159,- € sowohl von der VBL-Klassik als auch bei der VBL-extra angerechnet werden.
2 Renten, 2 Freibeträge? oder doch ab 2020 Zusammenführung der Renten und (nur) insgesamt 159,- €?
700+90 = 790, über Freigrenze 155.75, also volle KV
Geplanter Stand (lt. Presse, ohne Gewähr):
700+90-Freibetrag 159 = 631, darauf volle KV
Geplanter Stand laut Pressee?
Für User wie Watteau genau die richtige Information.
Jetzt gibt er vielleicht Ruhe oder die Experten müssen für User wie Ihn auch Hinweise wie zur Grundrente geben, damit nicht so unsinnige Fragen das Forum überschwemmen. Anders verstehen es einige eben nicht oder vielleicht doch @ Watteau?
700+90 = 790, über Freigrenze 155.75, also volle KV
Geplanter Stand (lt. Presse, ohne Gewähr):
700+90-Freibetrag 159 = 631, darauf volle KV
Danke für die Antwort.
Derzeit werden von der VBL-Rente extra (90,-€) keine Beiträge abgeführt.
Von der VBL-Klassik (700,-€) werden die vollen Beitrage abgeführt.
Da es sich ja um 2 verschiedene Betriebsrenten handelt, VBL-Klassik keine Einzahlungen von mir, zur VBL-extra habe ich die Beiträge selbst gezahlt.
Insoweit bin ich der Meinung, dass die 159,- € sowohl von der VBL-Klassik als auch bei der VBL-extra angerechnet werden.
2 Renten, 2 Freibeträge? oder doch ab 2020 Zusammenführung der Renten und (nur) insgesamt 159,- €?
Und wer glauben Sie , kann Ihnen das hier nach jetzigem Stand der Gesetzgebung beantworten?