Hallo, mein Arbeitgeber zahlt mir seit Beginn des Jahres den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in der Form, dass mein Anteil zur Entgeltumwandlung um den Arbeitgeberzuschuss reduziert wurde (Reduktionsmodell). In meiner Entgeltabrechnung wird dadurch ein niedriger Betrag (exakt in der Höhe des AG-Zuschusses) bei der Position der steuer- und sozialversicherungsfreien Entgeltanteile ermittelt. Daraus resultiert dann, dass ich mehr Steuern- und Sozialabgaben zahlen muss als ohne den AG-Zuschuss. Kann die Abrechnung so richtig sein?
Leider kenne ich kein anderes Forum, wo ich mir mehr Chancen auf eine Beantwortung ausrechnen...
vielleicht sind Ihnen die Informationen, die Sie unter dem von "Steuerrecht" geposteten Link finden, behilflich. Für nähere Erläuterungen zu Ihrer Entgeltabrechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung