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Experten-Antwort

Betrug?

von Ulrich Wert27.03.2013 | 20:31
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgender Sachverhalt; eine Bekannte hat von 01.02.2002 bis 17.05.2008 ihre Oma zu Hause gepflegt. Pflegestufe 2. Sie war von morgens 6Uhr bis 17Uhr von Montag bis Samstag dafür da. Ihre Eltern untersagten ihr unter anderem das sie nicht arbeiten gehen könne weil die Pflege der Oma vorrang hätte. Sie bekam nicht ein Cent für ihre Leistungen. Im Dezember 2011 forderte die Deutesche Rentenversicherung eine Kontoklärung. Dabei wurden auch die Angaben der Pflegezeiten angegeben. Die wurden im Bescheid nicht anerkannt, da kein Nachweiss durch die Pflegeversicherung erbracht wurde. Stattdessen wurde bekannt das ihre Tante die Pflege durch geführt hätte. Die Tante ist im März 2009 in Rente gegangen. Sie bezieht seit dem Rente.Die Bekannte stellte einen Antrag um die Rentenpunkte für die Pflegezeiten zu bekommen.Auf Aufforderung der Pflegeversicherung die Pflegezeiten zu bestätigen wurde bewusst gelogen in dem sie es verneinte das jemals die Bekannte die Oma gepflegt zu haben. Die Bekannte ist völlig Fassungslos und weiss nicht was sie machen soll. Was kann sie machen um doch noch an die Rentenpunkte zu kommen, falls es welche dafür gibt? Um wieviel Rentenpunkte würde es sich handeln? Was passiert mit der Tante die durch falsche Angaben sich eine höhere Rente erschlichen hat? Muss sie die dadurch zuviel gezahlte Rente zurück zahlen. Das sind jetzt immerhin vier Jahre! Was kann/soll die Bekannte tun?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wegen der Komplexität des Falles, der Frage, ob und ggfs. gegen wen Strafanzeige gestellt werden sollte und der eventuellen Verjährungsfristen wäre sicherlich eine umfassende anwaltliche Beratung von Vorteil. Wahrscheinlich kann auch erst durch ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren der Nachweis geführt werden, dass die Angaben bei der Pflegeversicherung und in Folge dessen auch der Rentenbescheid der Mutter der Bekannten von Anfang an unrichtig war.

Denkbar wären auch ein Überprüfungsantrag bei der Pflegekasse Ihrer Oma oder auch ein Hinweis an den Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter. Über den Ausgang kann hier im Forum allerdings nur spekuliert werden, da nach derzeitiger Aktenlage die Meldungen der Pflegekasse und die Bescheiderteilung an die Mutter kein anderes Ergebnis zugelassen haben dürften. Daher hat man offensichtlich ja auch die Anerkennung der Pflegezeiten in Ihrem Versicherungskonto abgelehnt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Korrektus,

vielen Dank für den netten Hinweis! Sie haben natürlich recht. Die „Mutter“ ist tatsächlich die Tante. Insofern revidieren wir unsere Aussage. Im übrigen verbleibt es allerdings bei unsere Aussage.

Allen Lesern dieses Beitrags einen schönen Osterurlaub, in den ich mich nun tatsächlich verabschieden möchte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Bertlam 27.03.2013 | 20:51
Wenn genügend Zeugen vorhanden sind,zum Anwalt und der soll Anzeige erstatten.
Felixam 28.03.2013 | 10:56
Hallo Ulrich Wert, beachten Sie auch die Verjährungsfristen: Betrug, § 263 StGB, verjährt gem. § 78 III Nr. 4 StGB in fünf Jahren.
=//=am 28.03.2013 | 09:35
Tja, dumm gelaufen! Wenn die Eltern Ihrer Bekannten schon so unwissend waren und ihre Tochter bei der Pflegekasse als Pflegeperson nicht gemeldet haben, ist heute wohl nichts mehr dran zu ändern. Sie wäre dann 1. in der Pflegeversicherung pflichtversichert worden (Beiträge wären zur RV entrichtet worden und 2. hätte sie von der Pflegekasse Geld erhalten. Stattdessen war wohl die Tante als Pflegeperson gemeldet. Sie können dem Rat von @Bertl folgen; ob die rückwirkende Meldung bei der Pflegekasse etwas bringt, ist fraglich. Ihre Bekannte kann sich aber auch an die Pflegekasse direkt wenden und den Sachverhalt dort mitteilen. Eine persönliche Vorsprache wäre sinnvoll, am Besten mit Zeugen.
Raabeam 28.03.2013 | 11:05
" Ihre Eltern untersagten ihr unter anderem das sie nicht arbeiten gehen könne weil die Pflege der Oma vorrang hätte." Was sind das den für Eltern ? Pfui !
Raabeam 28.03.2013 | 11:37
Mich würd auch mal intressieren wie alt die Bekannte damals war. 6 Jahre nicht arbeiten gehen , nicht arbeitslos gemeldet, Kein Pflegeld erhalten , nicht bei der RV als Pflegeperson gemeldet etc. - gar nichts. Da muss doch wohl auch der Bekannten klar gewesen sein, das sich das später mal rächt. So naiv kann eigentlich doch nun niemand sein... Eine gewisse Teilschuld an dem ganzen muss man also der Bekannten auch geben. Aber sauber gelaufen ist das ganze natürlich nicht. Wenn es denn wirklich so war... Man müsste die andere Seite ( die Tante ) mal dazu hören, vielleicht gibt es dann eine ganz andere Version des ganzen..... Ansonsten würde ich das alles einem Anwalt übergeben. Mehr kann man ja nicht mehr tun.
Korrektusam 28.03.2013 | 13:56
Mensch Experte. Es geht nicht um die Mutter sondern um die Tante. Wohl schon im osteriurlaub oder was ???
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