Wegen der Komplexität des Falles, der Frage, ob und ggfs. gegen wen Strafanzeige gestellt werden sollte und der eventuellen Verjährungsfristen wäre sicherlich eine umfassende anwaltliche Beratung von Vorteil. Wahrscheinlich kann auch erst durch ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren der Nachweis geführt werden, dass die Angaben bei der Pflegeversicherung und in Folge dessen auch der Rentenbescheid der Mutter der Bekannten von Anfang an unrichtig war.
Denkbar wären auch ein Überprüfungsantrag bei der Pflegekasse Ihrer Oma oder auch ein Hinweis an den Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter. Über den Ausgang kann hier im Forum allerdings nur spekuliert werden, da nach derzeitiger Aktenlage die Meldungen der Pflegekasse und die Bescheiderteilung an die Mutter kein anderes Ergebnis zugelassen haben dürften. Daher hat man offensichtlich ja auch die Anerkennung der Pflegezeiten in Ihrem Versicherungskonto abgelehnt.