Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Bewerbungskosten / Teilhabe zum Arbeitsleben

von Thilo G.09.04.2013 | 10:14
3730 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich nehme derzeit an einer von der DRV Bund finanzierten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teil. Diese endet in wenigen Wochen, ich werde aller Wahrscheinllichkeit danach arbeitslos sein und Anschlussübergangsgeld beziehen. Ich habe in den letzten Monaten ca. 30 Bewerbungen geschrieben und werde den Bewerbungsprozess nach Beendigung der Maßnahme zum Arbeitsleben ggfs. forciert fortsetzen. Gibt es eine Möglichkeit, dass die DRV Bund mir (eine Pauschale für) diese Bewerbungskosten zahlt? An wen muss ich mich wenden? Mit freundlichen Grüßen Thilo G.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte richten Sie einen schriftlichen Antrag - unter Beifügung entsprechender Belege - an die DRV Bund.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 09.04.2013 | 12:28
Solange der Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Bewerbungskosten übernommen werden. Die Pauschale beträgt 5€ und wird bis zu einem maximalen betrag von 260€ pro Jahr übernommen.
Thilo G.am 12.04.2013 | 13:38
Hallo, sehr geehrter Sachbearbeiter, ich habe da noch eine Nachfrage: Wo ist die Regelung der 5 € gesetzlich geregelt? Habe ich tatsächlich einen Anspruch darauf? Ich habe inzwischen die Weiterbildung beendet und mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet. Auch habe ich die Arbeitsagentur auf die Thematik 'Bewerbungskosten' angesprochen.. Die Arbeitsagentur ist in meinem Fall nicht für anfallenden Bewerbungskosten zuständig, sondern lt. Auskunft Arbeitsagentur allein die DRV Bund? Ich finde es unmöglich exakt pro Bewerbung Bewerbungskosten für Schreibmaterial, Bewerbungsfotos, Porto, anteilige Telefon- und Internetkosten NACHZUWEISEN... Bitte nennen Sie mir eine Rechtsgrundlage auf die ich mich berufen kann, damit ich die Bewerbungskosten pauschal abrechnen kann.. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Thilo G.
???am 15.04.2013 | 08:28
Die 5,- € sind die Pauschale, die für jeweils eine Ihrer schriftlichen Bewerbungen gezahlt werden. Eine konkrete Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht. Das ist eine interne Regelung, die sich an den früheren Verfahrensweise der Agentur für Arbeit orientiert. Haben Sie sich überhaupt schon mit Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV Bund in Verbindung gesetzt und mit ihm über Ihre Bewebungskosten gesprochen? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass er die von Ihnen genannten Nachweise fordert.
Thilo G.am 15.04.2013 | 10:39
Ja, ich habe mich bereits an die DRV Bund schriflich gewandt. Antwortschreiben: "Sehr geehrter..., bitte reichen Sie uns alle benötigten Bewerbungskosten zu, ein Bescheid wird hierzu nicht erteilt. Bewerbungen werden mit Ab- und Zusagen nachgewiesen." Von Pauschalle wird da nichts erwähnt. Auf was soll ich mich berufen um eine Pauschale pro nachgewiesener Bewerbung zu erhalten? mit freundlichen Grüßen - Thilo G.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026