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Bewerbungstraining

von Hans196808.08.2022 | 10:52
180 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, aus gesundheitlichen Gründen ist bei mir eine berufliche Neuorientierung erforderlich, da ich meine alte Tätigkeit nicht mehr ausüben werden kann. Ich bin derzeit bis auf weiteres noch im Krankenstand.   Um die Tage zu nutzen, an denen ich krankheitsbedingt dazu in der Lage bin, möchte ich gerne an einem Bewerbungstraining teilnehmen. Ich möchte gerne in der Lage sein mich angemessen zu bewerben, falls ich eine Stelle sehe, die für mich mit meinen Erkrankungen besser geeignet ist. Meine letzte Bewerbung habe ich 1995 geschrieben und bin inzwischen mehr als eingerostet und überhaupt nicht mehr auf dem neuesten Stand. Bei der Agentur für Arbeit habe ich nachgefragt, man hätte auch eine geeignete Schulung für mich, aber man dürfe mir das nicht anbiete, da die LTA genehmigt wurde. Ist das richtig? Wenn ja, verstehe ich es nicht. Ich möchte gerne in absehbarer Zukunft wieder arbeiten. Könnte ein Bewerbungstraining durch den Rentenversicherungsträger übernommen werden? LG

1 Antworten

-am 08.08.2022 | 11:07
Hallo Hans, Bewerbungstrainings sind insbesondere Bestandteil von Integrationsmaßnahmen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie haben mitgeteilt, dass Ihnen eine Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben bewilligt wurde. Wir empfehle daher die Thematik gegenüber dem für Sie zuständigen Fachberatungsdienst anzusprechen. Mit dem Fachberatungsdienst können Sie das weitere Verfahren besprechen und gemeinsam erörtern, welche Leistungen für Sie in Frage kommen, soweit nicht bereits eine spezifische Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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