Hallo Zusammen,
ich brauche ganz dringend Hilfe (natürlich mache ich auch noch einen Termin bei einer Beratungsstelle)
Ich habe ab dem 17 Lebensjahr Abitur gemacht und Studiert (leider abgebrochen) , die vollen Anrechnungsjahre sind erschöpft, danach habe ich 3 Jahre voll verischerungspflichtig gearbeitet. Nun würde ich gerne eine Ausbildung im nächsten Jahre (3 Jahre zur Krankenpflegerin) beginnen, den Platz habe ich schon. Ich habe gelesen, dass die Ausbildung besonders gewertet werden kann, da diese ja Entgeltpflichtig ist (in meinem Fall 810EUR). Greift bei mir diese Sonderwertung überhaupt? Kann die DRV mir die Ausbildung "verbieten" oder kann ich Ärger bekommen? - Ich bitte um Holfe, bin echt unsicher
Vielen Dank