Guten Tag Frank Cb,
aus den Beiträgen, die ein Arbeitgeber während einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) allein an die Rentenversicherung abgeführt hat, werden für die Rentenberechnung Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Diese Summe der Zuschläge an Entgeltpunkten werden dann im Fall einer Rente in sogenannte Wartezeitmonate umgerechnet, indem die Summe dieser Zuschlagsentgeltpunkte durch 0,0313 geteilt wird und auf die volle Anzahl von Monaten aufgerundet wird.
Wurde z.B. ein versicherungsfreier Mini-Job im gesamten Jahr 2013 außerhalb eines Privathaushalts mit einem Verdienst von insgesamt 5.400 € ausgeübt, errechnen sich daraus Zuschlagsentgeltpunkte im Umfang von 0,1258 Entgeltpunkte. Daraus ergeben sich dann insgesamt 5 Wartezeitmonate. Diese werden auf die Wartezeiten angerechnet, sofern für diesen Zeitraum nicht bereits andere Wartezeitmonate anzurechnen sind.
Freiwillige Mindestbeiträge werden auf die 5-jährige, die 15-jährige, die 20-jährige und die 35-jährige Wartezeit angerechnet.