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Experten-Antwort

Bewertung Beitragszeit

von Frank Cb04.02.2014 | 09:55
1421 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, in welchem Umfang werden Minijob-Zeiten, in denen NUR der Arbeitgeber Beiträge gezahlt hat, auf Wartezeiten, z.B. für besonders langjährig Versicherte, angerechnet? Und gleich noch zweite Frage hinterher, werden freiwillig gezahlte Mindestbeiträge voll auf alle Wartezeiten angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frank Cb,

aus den Beiträgen, die ein Arbeitgeber während einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) allein an die Rentenversicherung abgeführt hat, werden für die Rentenberechnung Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Diese Summe der Zuschläge an Entgeltpunkten werden dann im Fall einer Rente in sogenannte Wartezeitmonate umgerechnet, indem die Summe dieser Zuschlagsentgeltpunkte durch 0,0313 geteilt wird und auf die volle Anzahl von Monaten aufgerundet wird.

Wurde z.B. ein versicherungsfreier Mini-Job im gesamten Jahr 2013 außerhalb eines Privathaushalts mit einem Verdienst von insgesamt 5.400 € ausgeübt, errechnen sich daraus Zuschlagsentgeltpunkte im Umfang von 0,1258 Entgeltpunkte. Daraus ergeben sich dann insgesamt 5 Wartezeitmonate. Diese werden auf die Wartezeiten angerechnet, sofern für diesen Zeitraum nicht bereits andere Wartezeitmonate anzurechnen sind.

Freiwillige Mindestbeiträge werden auf die 5-jährige, die 15-jährige, die 20-jährige und die 35-jährige Wartezeit angerechnet.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank Cb,

die Berechnung von Wartezeitmonaten aus Minijobbeschäftigungen ist etwas anspruchsvoller. Bei vollen Rentenbeitragszahlungen (also mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zählen die Monate 1:1 für die Wartezeit und Pflichtbeitragszeiten.

Bei nicht voll rentenpflichtigen Minijobs (nur Arbeitgeberanteil) ist es etwas komplizierter. Hier werden zusätzliche Wartezeitmonate ermittelt, indem die nach § 76b SGB VI ermittelten Zuschläge an Entgeltpunkten durch die Zahl 0,0313 geteilt werden.

Zuschläge nach § 76b SGB VI ergeben sich im Verhältnis Minijobverdienst:Durchschnittsentgelt mal Verhältnis Arbeitgeberbeitrag zur RV:vollem Rentenbeitrag.

Besonderheiten:

Keine Wartezeitmonate für bereits auf die Wartezeit anrechnungsfähige Monate (also Minijob neben voll rentenpflichtigem Hauptjob bringt keine weiteren Monate).

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall individuell berechnen ob und wie viel zusätzliche Monate vorhanden sind.

In dem Zusammenhang bitte auch kurz die Vor-/Nachteile einer Minijobaufstockung erötern lassen.

Zur zweiten Frage folgende Antwort. Ja, freiwillige Mindestbeiträge sind voll auf die allgemeine Wartezeit anrechenbar. Auch auf die Wartezeit von 35 Jahren sind freiwillige Beiträge anzurechnen.

Für die Wartezeit von 45 (Arbeits-)Jahren sind freiwillige Beiträge nicht anrechenbar und auch für den Erhalt des Erwerbsminderungsschutzes sind freiwillige Beiträge idR nicht ausreichend. Auch hier bitte im Einzelfall eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen und über für Sie günstige Varianten informieren lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jonnyam 04.02.2014 | 15:22
Ergänzend zu den Expertenausführungen hier eine kleine Aufstellung: Beitragszahlung 2014 Wartezeitmonate Regelaltersrente Geringfügige Beschäftigung (gewerblich) aus 5400 €, Arbeitgeberbeitrag = 810 Euro 4 3,46 € Geringfügige Beschäftigung (Privathaushalt) aus 5400 €, Arbeitgeberbeitrag = 270 Euro 2 1,15 Beschäftigung (mit Zuzahlung innerhalb der Gleitzone bei Monatsverdienst von 450,01) aus Entgelt von 4106,88 €, Arbeitgeberbeitrag = 510,36, Arbeitnehmer = 265,80 Euro 12 3,31 Freiwillige Mindestbeiträge (1020,60 Euro bei 18,9 % aus 5400 Euro Entgelt 12 (nicht für EM-Renten) 4,36 Fazit: versicherungspflichtige (geringfügige) Beschäftigung mit eigener Zuzahlung lohnt sich meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 04.02.2014 | 21:34
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, das kommt immer auf den Individualfall an, der bisherigen Versicherungsbiographie, den noch zu erreichenden Rentenmöglichkeiten - so pauschal ist Ihre Aussage haltlos. Rein von der Rendite lohnt es sich nicht, rein von den 'echten' Pflichtbeiträgen kann ein echter Mehrwert daraus werden. Positiv ist zunächst, dass seit 2013 (bei neuen Mini-Jobs oder Einkommenserhöhungen bei alten) generell Versicherungspflicht vorliegt, und damit weniger schnell etwaige Ansprüche aus Unkenntnis verloren gehen - und dann doch (mehr) Mini-Jobber zeitnah mal in den Beratungsstellen nachfragen. Alles Weitere wurde oben mit Experten-Rat bereits gesagt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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