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Experten-Antwort

Bewertung Berufsausbildung

von Karin K.16.02.2017 | 16:07
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12 Antworten

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Ganz früher wurden die ersten 5 Berufsjahre höher bewertet. Danach nur noch pauschal die ersten 3 Berufsjahre. Jetzt werden nur die ersten 3 Jahre höher bewertet, wenn eine Berufsausbildung nachgewiesen wird. Ab wann ist die Regelung mit dem Nachweis der Berufsausbildung in Kraft getreten? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Änderung trat am 01.01.2005 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 in Kraft. Sie wirkte sich allerdings erst bei Rentenbeginnen ab 01.01.2009 aus, weil eine Übergangsvorschrift für Rentenbeginne vorher weiterhin die Berücksichtigung von Zeiten mit "fiktiver" Berufsausbildung als beitragsgeminderte Zeiten vorsah.

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11 Antworten

Jonnyam 16.02.2017 | 16:22
Am 1.1.2005
Karin K.am 16.02.2017 | 16:34
Vielen Dank Johnny. Hut ab vor dem Wissen.
Karin K.am 16.02.2017 | 16:34
Vielen Dank Johnny. Hut ab vor dem Wissen.
Karin K.am 16.02.2017 | 16:34
Vielen Dank Johnny. Hut ab vor dem Wissen.
Karin K.am 16.02.2017 | 16:35
Vielen Dank Johnny. Hut ab vor dem Wissen.
Karin K.am 16.02.2017 | 16:35
Vielen Dank Johnny. Hut ab vor dem Wissen.
Karin K.am 16.02.2017 | 16:35
Vielen Dank Johnny. Hut ab vor dem Wissen.
Karin K.am 16.02.2017 | 16:35
Vielen Dank Johnny. Hut ab vor dem Wissen.
Karin K.am 16.02.2017 | 16:35
Vielen Dank Johnny. Hut ab vor dem Wissen.
KSCam 16.02.2017 | 18:11
Ist 8 facher Dank nicht etwas überzogen? Einfach hätte doch auch genügt, oder? :)
W*lfgangam 16.02.2017 | 19:54
Hallo Karin K. nicht von einem Extrem ins andere springen, dazwischen gab es noch die Bewertung der ersten 48 Monate ;-) Korrektur auch wegen der 5 Jahre: bis zu 60 Monate in den ersten 5 _Jahren_ ...ungünstigenfalls waren das nur 49 Monate. Aber, damals gab es ja auch noch eine PAZ als weiteren Bonus. *) > KSC: Ist 8 facher Dank nicht etwas überzogen? Alter Schwede, unser Jonny, das hat sie so elektrisiert ... *g Gruß w. *) gibt es auch noch heute, wenn vermeintlich 'Mütterrente' erst mit ü80 beantragt wird und noch alte rostige VKn vorhanden sind – ich war gerührt, als ich die Berechnung mit Zugangsfaktor ü2,0 gesehen habe :-)
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