Die Änderung trat am 01.01.2005 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 in Kraft. Sie wirkte sich allerdings erst bei Rentenbeginnen ab 01.01.2009 aus, weil eine Übergangsvorschrift für Rentenbeginne vorher weiterhin die Berücksichtigung von Zeiten mit "fiktiver" Berufsausbildung als beitragsgeminderte Zeiten vorsah.