In den 60er-Jahren habe ich den damals 18monatigen Grundwehrdienst geleistet, meinem Rentenkonto wurden 1,5 EP gutgeschrieben. An-
schließend habe ich weitere 6
Monate freiwilligen Wehrdienst
als SaZ geleistet, 3 Monate mit A6, 3 Monate mit A9, die
mit einem EP-Wert <0,5 nach-
versichert wurden.Ist es korrekt,daß der freiw.Dienst
als SaZ geringer bewertet wird als der Grundwehrdienst?
Weniger Entgeltpunkte ergeben sich schon allein wegen des kürzeren Zeitraums und des daher niedrigeren Entgelts.
Zeitsoldaten werden nachversichert. Es werden also die tatsächlichen Bezüge zugrunde gelegt.
Zum Grundwehrdienst siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_5406/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Brosch_C3_BCren/vor__der__rente/rente__f_C3_BCr__wehrdienst__und__zivildienst,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/rente_für_wehrdienst_und_zivildienst
Hallo Ulrich,
die Wehrdienstzeit hat damals sicher 18 Monate betragen. Diese Zeit ist mit einem Durchschnittswert in die Berechnung eingeflossen.
Als Sie dann einen freiwilligen Wehrdienst angehängt haben (Soldat auf Zeit) sind Sie für diese Zeit nachversichert worden. An der Einstufung in die Besoldungsgruppen und der damit (insbesondere Brutto) vergleichsweise nicht überdurchschnittlichen Vergütung orientierte sich auch die Nachversicherung. Da sich Ihre freiwillige Dienstzeit auf 6 Monate summierte haben Sie in dieser Zeit, wie sie darstellen praktisch rentenwirksam ebenfalls den Durchschnitt aller Versicherten der Arbeiter- und Angestelltenversicherung erreicht.
Inzwischen ist die Bewertung von Zivil- und Wehrdienst erheblich gesunken.
Mit freundlichen Grüßen
Dank an bekiss und den Experten für deren Beiträge.
Es bleibt für mich aber nicht nachvollziehbar,weshalb 6(von insgesamt 18)Monate des damals ja nur mit kargem
Wehrsold honorierten gesetzlichen Grundwehrdienstes mit exakt
0,5 EP auf dem Rentenkonto
"belohnt" werden,6 Monate
des unmittelbar daran anschließenden freiwilligen
Dienstes als Soldat auf Zeit
(davon 3 Monate mit Vergütung nach Besoldungsgruppe A6 und 3
Monate A9) nur einen EP-
Wert geringer als 0,5 erreichen. Hat der Bund damals etwa zu gering nach-
versichert ? Macht es Sinn,
dies heute, nach 40 Jahren,
noch überprüfen lassen zu
wollen ? m.f.G.
Eigentlich hat Ihnen „bekiss“ schon die zutreffende Antwort gegeben: „Weniger Entgeltpunkte ergeben sich schon allein wegen des kürzeren Zeitraums und des daher niedrigeren Entgelts.“
Haben Sie also zum Beispiel im Jahr 1990 nur einen Monat versicherungspflichtig gearbeitet und einen Entgelt von 1500 DM erzielt, so sind diese 1500 DM durch den JÄHRLICHEN (nicht etwa anteiligen) Durchschnittsentgelt des Jahres 1990 zu dividieren, um die entsprechende Entgeltpunktzahl zu erhalten.
Rechnen Sie hinsichtlich Ihrer Zeit als ZEITSOLDAT selbst nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
Bei der Bewertung der Zeit des Wehrdienstes gilt das jedoch nicht. Die Höhe des Wehrdienstsolds spielt hier gar keine Rolle. Es erfolgt eine Pauschalabgeltung.
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