1. An Berufsfachschulen erfolgen Ausbildungen mit allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächern. Berufsfachschulen enthalten zwar in ihrer Bezeichnung regelmäßig die Angabe einer beruflichen Fachrichtung, dennoch ist zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegend berufsbezogener Unterricht erteilt wurde oder ob der allgemeinbildende Unterricht im Vordergrund stand. Wurde überwiegend Unterricht in allgemeinbildenden Fächern erteilt, kann die Ausbildung Schulausbildung sein. Zeiten einer schulischen Ausbildung sind nicht zu bewerten.
2. Wurde überwiegend Unterricht in berufsbezogenen Fächern erteilt, kann die Ausbildung Fachschulausbildung sein. Ist als Abschluss der Ausbildung beispielsweise ein Berufsausbildungsabschluss oder ein allgemeinbildender Schulabschluss mit beruflicher befähigung erlangt worden, hatte die Ausbildung überwiegend berufsbildenen Charakter. Zeiten der Fachschulausbildung sind mit 75 Prozent des Gesamtleistungswertes zu bewerten, begrenzt auf 0,0625 Entgeltpunkte je Monat.