Bewertung Rehabericht

von
Jürgen

Aufgrund Antrag auf EU-Rente.
Warum wird es übersehen, dass unter den optimalen Bedingungen einer intensiven stationären Reha natürlich die Beschwerden und Schmerzen zurückgehen? Im normalen Leben ist die Situation aber so, dass unter der täglichen Belastung vor allem bei Verschleißerscheinungen und mehreren Bandscheibenvorfällen immense Schmerzen und Funktionsstörungen schnell wieder zurückkommen. Warum wird dies von den Rentenversicherung nicht beachtet. Was kann man dagegen tun?
So ein Rehabericht wird doch nicht richtig bewertet. Die anderen Befundberichte und die ärztlichen Stellungnahmen der Facharzte sagen doch etwas anderes aus.
danke

von
Mabuse

Sie haben die Kernaussage in ihrer Fragestellung vergessen! Ihnen geht es wohl darum, dass sie Rente beziehen wollen und die Rehärzte sie arbeitsfähig betrachten.
Oftmals gehen die Einschätzungen hierzu von Reha/RV und Patient/Hausarzt auseinander. Im Zwiefelsfall muss ein von der RV beauftragter Gutachter herangezogen werden. Die Hausarztaussagen können sie in den Mülleimer werfen, da sie nicht neutral erfolgen.

Und wenn die RV auf Basis Gutachter gegen eine EMR entscheiden, verbleibt ihnen immer noch der Klageweg.

Wichtig ist, dass sie sich mit diesen Rahmenbedingungen auseinadersetzen und bestenfalls das Gespräch mit der RV vor Ort suchen. Das führt am schnellsten zum Ziel und nicht im Allgemeinen über`s Forum!

von
Jürgen

an Mambuse,
anscheinend haben Sie meinen Beitrag nicht verstanden. Ich habe nichts von einem Hausarzt erwähnt.Fachärzte wo einen länger betreuen sollten doch mehr eine Aussage über den Gesundheitszustand machen können, als eine Reha von 4 Wochen in der man ja nicht arbeiten muss und nur seine Anwendungen bekommt.

von
Mabuse

Mit Begriff "Hausarzt" wollte ich die betreuenden Ärzte im Allgemeinen benennen. Sie (fast alle) sind einfach nicht neutral!

von
Jürgen

an Mambuse,#
aber der Rehaarzt wo ein Patient 2 mal sieht und für die RV arbeitet, das ist neutral in ihren Augen. schöne, heile Welt.
Anscheinend bleibt einem nichts übrig wie der Klageweg das wollten sie doch empfehlen. Es gibt bestimmt noch eine andere Lösung. Vielleicht hilft ein anderer weiter.
danke

von
KSC

Sorry, dass ich das so hart sage: aber Ihr Anliegen ist doch keine Sache fürs Forum.

Sie sind mit Aussagen aus dem Rehabericht nicht einverstanden, eine Rente steht auch irgendwo im Raum - aber genaues weiß der Leser Ihres Beitrages nicht. Man müsste raten um zu erkennen warum es wirklich geht.

Aber selbst wenn der Sachverhalt klar ist, kann man von außen kaum helfen.

Keiner weiß hier wie gesund und krank Sie sind.
Keiner weiß ob der Rehabericht OK ist oder nicht.
Keiner weiß ob über Rente schon entschieden ist oder ob Sie nur "schlimmes" befürchten.

Wenn der Rehabericht falsch ist, können Sie das höchstens mit Hilfe Ihrer Ärzte klarstellen, entweder in einem laufenden Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren oder in einem Klageverfahren.

von
Anna

Zitiert von: Jürgen

an Mambuse,#
aber der Rehaarzt wo ein Patient 2 mal sieht und für die RV arbeitet, das ist neutral in ihren Augen.

Der Rehaarzt orientiert sich primär an dem, was Therapeuten und Pflegepersonal jeden Tag in PC und Akte schreiben.
Und behandelnde Ärzte sehen Sie auch nur 10 Minuten, in großen Abständen.
Erinnerte mich an ein Telefonat eines früheren Hausarztes, das ich mitbekommen hatte (Namen des Patienten hörte ich übrigens nicht). Er wurde von einer Klinik angerufen, in die er einen Patienten zur Abklärung eingewiesen hatte. Erklärte, er könne einfach nicht weiter abklären, ob der Patient dramatisiert oder tatsächlich Schlimmeres hat. "Wenn ich ihn einmal 24 Stunden sehen könnte, wüsste ich es wahrscheinlich, aber so eben nicht"...

von
Krämers

Zitiert von: Jürgen

Aufgrund Antrag auf EU-Rente.
Warum wird es übersehen, dass unter den optimalen Bedingungen einer intensiven stationären Reha natürlich die Beschwerden und Schmerzen zurückgehen? Im normalen Leben ist die Situation aber so, dass unter der täglichen Belastung vor allem bei Verschleißerscheinungen und mehreren Bandscheibenvorfällen immense Schmerzen und Funktionsstörungen schnell wieder zurückkommen. Warum wird dies von den Rentenversicherung nicht beachtet. Was kann man dagegen tun?
So ein Rehabericht wird doch nicht richtig bewertet. Die anderen Befundberichte und die ärztlichen Stellungnahmen der Facharzte sagen doch etwas anderes aus.
danke

Selbstverständlich fliesst dies alles auch in die Bewertung zur Erwerbsminderrung mit ein. Wie kommen Sie denn darauf, das dies nicht der Fall wäre ??

Wenn sich natürlich die Beschwerden schon während der - kurzen - Zeit einer Reha stark zurückbilden bzw. sogar komplett verschwinden, dürfte auch im Alltags-und Berufsleben zumindest keine volle Erwerbsminderung und schon gar nicht auf Dauer bestehen. Die meisten Beschwerden/Einschränkungen die letztlich zu einer EM führen lassen sich eben in bzw. durch eine med. Reha NICHT lindern oder schon mal gar nicht komplett heilen. Sollte das bei ihnen der Fall gewesen sein, sind Sie sicher nicht EM... DAS ist der Unterschied und das fliesst natürlich auch in eine Entscheidung zu einer EM-Rente mit ein. Aber dies alles lässt sich sicher nur im Einzelfall dann konkret beurteilen.

Und das die Meinung des Antragstellers und auch oft dessen behandelndenr Fachärzte eine andere ist , liegt doch auf der Hand und ist doch völlig normal....

Außerdem sind zur Beurteilung einer Erwerbsminderung - zwingend !! - sozial-medizinische Fachkenntnise notwendig, über die die meisten Fachärzte eben nicht verfügen. Das wäre nur bei denjenigen Ärzten der Fall die auch gleichzeitig Begutachtungen für die RV oder das Versorgungsamt durchführen. Darum die Meinung des oder der behandelnden Fachärzte des Antragstellers in allen Ehren, aber zur Entscheidung im EM-Verfahren sind diese mehr oder weniger bedeutungslos. Das deren Atteste/Berichte zumindest teilweise auch nicht ganz neutral sind ( aufgrund des Verhältnisses Arzt zu Patient - also Kunde wenn man so will... ) weiss auch die Rentenversicherung und beuaftragt dann eben einen externen Gutachter oder fordert zur Reha auf.

Und genau wegen den dort in der Rehaklinik bei den Ärzten immer vorhandenen sozial-medizinischen Fachkenntnissen kann und wird eben der Beurteilung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit einer Rehaklnik immer seitens der Rentenversicherung grosse Bedeutung zugemessen. Letztlich ist aber auch der Rehabericht nur als eine Art Empfehlung an die RV zu verstehen, an die diese nicht gebunden ist. Der med. Dienst entscheidet selbstständig anhand aller vorliegenden ärztlichen Berichte und in ihrer GESAMTbeurteilung. Insofern kann man sehr wohl eine EM-Rente bekommen obwohl selbige im Rehabricht nicht empfohlen wird. Umgekehrtes Szenario ist ebenso denkkbar, das trotz EM Einschätzung seitens der Rehaklinik die RV keine EM-Rente zuerkennen kann und auch wird wenn sie dieser Meinung ist.

von
Mabuse

Nein, sie haben mich falsch verstanden! Aus ihrer Verbittertheit höre ich heraus, dass sie bereits eine nicht vorhandene Perspektuve zur EMR sehen.
Ich will nur betonen, dass die RV und die Gutachter aus der Masse der Anträge die Patienten aussortieren müssen, die zu Unrecht den Antrag stellen. Dass dies sehr schwer ist, bestreite ich nicht und es kommt auch sicherlich zu Ungerechtigkeiten! Aber leider zeigt sich in der Praxis, dass die Ärzte (Hausarzt wie Facharzt) viele ihrer Patienten zu Unrecht in Rente "helfen" wollen. Unter der daraus folgenden Skepsis der Gutachter leiden nun alle Patienten. Ich kann dies erst recht nicht beurteilen und rate Ihnen den persönlichen Kontakt zur RV. Sollte kein für sie zufriedenstellendes Ergebnis herauskommen rate ich Ihnen Kontakt mit dem VDK als Fachleute mit Anwälten zu suchen und ggf. zu klagen.
Ich selbst habe lange Zeit ihre Sorgen geteilt und bin mit 43 Jahren in unbefristeter EMR. Auch bin ich zutiefst verletzt und enttäuscht, wenn gesunde Leute etwas zu meinen Problemen sagen. Ich würde gerne tauschen! Viel Glück!

von
Hannes

Wegen ein wenig Bandscheibe ist man noch lange nicht Erwerbsunfähig.
Ich habe selbst mit 5 BSV noch körperlich schwer gearbeitet.Und das ist sogar Hilfreicher,als Nichtstun,denn das Problem sind nicht die Bandscheiben(außer sie führen zu Ausfallserscheinungen),das Problem ist der Halteapparat um die Bandscheiben,also Muskeln,Bänder und Sehnen.
Deshalb werden Vorfälle inzwischen nicht mehr auf Teufel komm raus operiert,mit eher zweifelhaften Erfolgen bis zu Verschlimmerungen durch das Narbengewebe,sondern konventionell behandelt.
Halten Sie sich fit,gehen sie ins Fitness Studio und Sie werden sehen,ihre Bandscheibe wird ganz brav werden.
Orthopädische Geschichten führen eher selten zur Rente.
Man kann auch im Rollstuhl durchaus noch Arbeitsfähig sein.
Wenn ihr Rücken die derzeitige Tätigkeit nicht zuläßt,müssen Sie sich um eine Umschulung kümmern.

von
Krämers

Eine grosse Problematik ist einfach, das die Hausärzte und Fachärzte ihren Patienten teilweise eben mal schnell einen " Floh ins Ohr setzen " und aus Gefälligkeit und/oder der völligen Unkenntnis heraus sagen : " Sie können doch nicht mehr arbeiten und müssten eine EM-Rente bekommen " . Ja und dann haben wir den Salat...

Das diese Beurteilung diesen Herrschaften überhaupt nicht zusteht und alleine aus mangelnden sozial-med. Fachkenntnissen überhaupt nichrt erfolgen sollte ist dann eine andere Sache. Das der EM-Rentenatrag dann eben kein " Selbstläufer " wird und oft abgelehnt wird ist an der Tagesordnung. Das dies dann beim Antragsteller auf grösstes Unverständnis stösst und Zweifel z.b. an einem Rehabericht oder einem Gutachten auslöst, ist doch völlig klar.

Wenn die RV nur auf die Beurteilung zur EM des oder der behandelnden Ärzte vertrauen würde, würden sicher von 100 EM-Anträgen ganze 99 genehmigt.. Das das nun so nicht sein kann dürfte doch wohl jedem klar sein.

Die Beurteilung zur EM ist Experten auf dem Gebiet vorbehalten und das ist auch gut so. Für viele Haus - und Fachärzte gilt hinsichltlich Meinungen/Einschätzungen zur Erwerbsminderung der alte Spruch : " Schuster, bleib bei deinen Leisten "

von
Berater

Zitiert von: Krämers

Eine grosse Problematik ist einfach, das die Hausärzte und Fachärzte ihren Patienten teilweise eben mal schnell einen " Floh ins Ohr setzen " und aus Gefälligkeit und/oder der völligen Unkenntnis heraus sagen : " Sie können doch nicht mehr arbeiten und müssten eine EM-Rente bekommen " . Ja und dann haben wir den Salat...

Das diese Beurteilung diesen Herrschaften überhaupt nicht zusteht und alleine aus mangelnden sozial-med. Fachkenntnissen überhaupt nichrt erfolgen sollte ist dann eine andere Sache. Das der EM-Rentenatrag dann eben kein " Selbstläufer " wird und oft abgelehnt wird ist an der Tagesordnung. Das dies dann beim Antragsteller auf grösstes Unverständnis stösst und Zweifel z.b. an einem Rehabericht oder einem Gutachten auslöst, ist doch völlig klar.

Wenn die RV nur auf die Beurteilung zur EM des oder der behandelnden Ärzte vertrauen würde, würden sicher von 100 EM-Anträgen ganze 99 genehmigt.. Das das nun so nicht sein kann dürfte doch wohl jedem klar sein.

Die Beurteilung zur EM ist Experten auf dem Gebiet vorbehalten und das ist auch gut so. Für viele Haus - und Fachärzte gilt hinsichltlich Meinungen/Einschätzungen zur Erwerbsminderung der alte Spruch : " Schuster, bleib bei deinen Leisten "

Hallo,

der Name Mabuse sagt schon alles.Horror in Person.

So und nun zu den DRV Ärzten.Aus nächster Nähe beobachtet sind das Ärzte wie zu Bundeswehzeiten aus den 60ern und 70ern Jahren.Sie haben die Macht über dei Versicherten.Ihr Wort ist oft das Amen in er DRV Kirche.Ich würde mein Schicksal niemals in die Hände dieser Ärzte legen wollen.Es ist einfach die einfachere Art Arzt bei einer behörde zusein.Geregelte Arbeitszeiten ständig steigendes Einkommen.Tolle Titel wie Medizinaldirektor.Für einen studierten Arzt kann es doch nicht sein Ziel sein in einer Amtsstube den dicken Mnn/Frau spielen zu wollen.Er sollte doch das Streben nach einer eigenen Praxis haben.Und Menschen helfen zu wollen und nicht seine Patienten als Drückeberger darzustellen.Neu Deutsch Rentenfixiert zu sein.

von
Sozialrechtler

Zitiert von: Krämers

Die Beurteilung zur EM ist Experten auf dem Gebiet vorbehalten und das ist auch gut so. "

Ein Amtsstubenarzt, der selbst nicht fachärztlich behandelt, ist wohl kaum ein Experte. Deshalb brauchen diese Ärzte auch keinen Notdienst zu leisten.

Außerdem ist der Amtsstubenarzt der DRV prinzipiell Partei wie auch der sog. Hausarzt. Leider wird er juristisch nicht als Partei angesehen.

Die einzige Chance unbeeinflußte Gutachten zu bekommen ist die Nutzung des Wahlrechtes nach dem SGB IX und das Verhindern der Offenbarung der Reha-Berichte und sonstiger Bewertungen an die Bürokraten der DRV.

Transparenz bei der Begutachtung bedeutet, dass dem Arzt nur objektive Befunde vorgelegt werden, aber keine Bewertungen und die körperliche Untersuchung durch vom Arzt unabhängige möglichst fachkundige Zeugen protokolliert wird.

Ein Arzt, der das nicht dulden will, ist grundsätzlich befangen.

von
Dudel

LOL

von
Hannes

Zitiert von: Krämers

Hallo,

der Name Mabuse sagt schon alles.Horror in Person.

So und nun zu den DRV Ärzten.Aus nächster Nähe beobachtet sind das Ärzte wie zu Bundeswehzeiten aus den 60ern und 70ern Jahren.

Aus der Nähe betrachtet,sind die Gutachter der DRV frei praktizierende Fachärzte mit großen Praxen.

Wenn sie mit ihren Wehwehchen mit dem Rentenantrag gescheitert sind und deshalb solch einen Stuß ablassen,zeigt das einfach schlicht und ergreifend,sie sind NICHT ERWERBSUNFÄHIG,also nichts mit auf der Faulen Haut liegen.

von
BU-Rentner

Zitiert von: Sozialrechtler

[quote=165625]

Die Beurteilung zur EM ist Experten auf dem Gebiet vorbehalten und das ist auch gut so. "

Ein Amtsstubenarzt, der selbst nicht fachärztlich behandelt, ist wohl kaum ein Experte. Deshalb brauchen diese Ärzte auch keinen Notdienst zu leisten.

Außerdem ist der Amtsstubenarzt der DRV prinzipiell Partei wie auch der sog. Hausarzt. Leider wird er juristisch nicht als Partei angesehen.

Die einzige Chance unbeeinflußte Gutachten zu bekommen ist die Nutzung des Wahlrechtes nach dem SGB IX und das Verhindern der Offenbarung der Reha-Berichte und sonstiger Bewertungen an die Bürokraten der DRV.

Transparenz bei der Begutachtung bedeutet, dass dem Arzt nur objektive Befunde vorgelegt werden, aber keine Bewertungen und die körperliche Untersuchung durch vom Arzt unabhängige möglichst fachkundige Zeugen protokolliert wird.

Ein Arzt, der das nicht dulden will, ist grundsätzlich befangen.

Aber DAS hatte Herr Krämers doch gar nicht alles geschrieben.....

Außerdem gibt es überhaupt keine vernünftigen Gründe, der DRV die Reha-Berichte vorzuenthalten.

Schließlich will der Rentenantragssteller etwas von der DRV. Also liegt es im eigenen Interesse, alle zur Feststellung der Rentenberechtigung sinvollen Unterlagen vorzulegen.

Es sei denn, man ist ein kleiner Wichtigtuer, der unbedingt seine "Macht" demonstrieren will.
Dabei aber billigend in Kauf nimmt, dass sich durch seine alberne Sturheit das Rentenverfahren nur unnötig verzögert!

In meinen ärztlichen Befundberichte standen keine Geheimnisse.
Die Bildzeitung hatte die Veröffentlichung aber mit dem Hinweis auf mangelndes Interesse abgelehnt.

Na sowas aber auch....

von
Sozialrechtler

"Es sei denn, man ist ein kleiner Wichtigtuer, der unbedingt seine "Macht" demonstrieren will."

Au weia. Jetzt haben Sie mich aber enttarnt.

von
BU-Rentner

Zitiert von: Sozialrechtler

"Es sei denn, man ist ein kleiner Wichtigtuer, der unbedingt seine "Macht" demonstrieren will."

Au weia. Jetzt haben Sie mich aber enttarnt.

Na sehen Sie.....

Ihre bisherigen Beiträge haben eben einen gewissen Eindruck hinterlassen.

(Bestimmt nicht nur bei mir.....)

von
Arztkritiker

Zitiert von: BU-Rentner

Aber DAS hatte Herr Krämers doch gar nicht alles geschrieben.....

Außerdem gibt es überhaupt keine vernünftigen Gründe, der DRV die Reha-Berichte vorzuenthalten.

Schließlich will der Rentenantragssteller etwas von der DRV. Also liegt es im eigenen Interesse, alle zur Feststellung der Rentenberechtigung sinvollen Unterlagen vorzulegen.

Es sei denn, man ist ein kleiner Wichtigtuer, der unbedingt seine "Macht" demonstrieren will.
Dabei aber billigend in Kauf nimmt, dass sich durch seine alberne Sturheit das Rentenverfahren nur unnötig verzögert!

In meinen ärztlichen Befundberichte standen keine Geheimnisse.
Die Bildzeitung hatte die Veröffentlichung aber mit dem Hinweis auf mangelndes Interesse abgelehnt.

Na sowas aber auch....

Es sehr wohl einen gute Gründe den Behandler (Reha-Arzt) nicht zum Gutachter machen zu lassen, weil dessen berufliche Existenz vom Inhalt der Gutachten abhängig ist. Anhand der Reha-Berichte, die der DRV übrigens rechtswidrig zugehen, wird nämlich die sog. "Behandlungsqualität geprüft". Sich selbst ans Messer liefern wird sich der Arzt also nicht, sondern dem Patienten mangelnde Compliance unterstellen.

Wenn also 10 Fachärzte, davon 2 vom MDK und ein Reha-Arzt die gleichen Röntgenbilder einer Knochennagelung beurteilt haben und nur ein Arzt bemerkt hat, dass der verwendete Nagel zu kurz war, sagt das viel über die Qualität ärztlicher Diagnostik und Fachkompetenz aus. Wenn dann nach einem schmerzhaften Jahr der Nagel ans Tageslicht kommt und entdeckt wird, dass der Operateur auch noch trotz Zielgerät ein Schraubenloch des Nagels verfehlt hat und den Nagel seitlich angebohrt hat, es aber nicht im OP-Bericht vermerkt hat, dürfte wohl jeder blinde Glaube an die Integrität der Ärzteschaft ad absurdum geführt sein.

Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist viel besser.

von
Hannes

Zitiert von: Arztkritiker

Zitiert von: BU-Rentner

Aber DAS hatte Herr Krämers doch gar nicht alles geschrieben.....

Außerdem gibt es überhaupt keine vernünftigen Gründe, der DRV die Reha-Berichte vorzuenthalten.

Schließlich will der Rentenantragssteller etwas von der DRV. Also liegt es im eigenen Interesse, alle zur Feststellung der Rentenberechtigung sinvollen Unterlagen vorzulegen.

Es sei denn, man ist ein kleiner Wichtigtuer, der unbedingt seine "Macht" demonstrieren will.
Dabei aber billigend in Kauf nimmt, dass sich durch seine alberne Sturheit das Rentenverfahren nur unnötig verzögert!

In meinen ärztlichen Befundberichte standen keine Geheimnisse.
Die Bildzeitung hatte die Veröffentlichung aber mit dem Hinweis auf mangelndes Interesse abgelehnt.

Na sowas aber auch....

Es sehr wohl einen gute Gründe den Behandler (Reha-Arzt) nicht zum Gutachter machen zu lassen, weil dessen berufliche Existenz vom Inhalt der Gutachten abhängig ist. Anhand der Reha-Berichte, die der DRV übrigens rechtswidrig zugehen, wird nämlich die sog. "Behandlungsqualität geprüft". Sich selbst ans Messer liefern wird sich der Arzt also nicht, sondern dem Patienten mangelnde Compliance unterstellen.

Wenn also 10 Fachärzte, davon 2 vom MDK und ein Reha-Arzt die gleichen Röntgenbilder einer Knochennagelung beurteilt haben und nur ein Arzt bemerkt hat, dass der verwendete Nagel zu kurz war, sagt das viel über die Qualität ärztlicher Diagnostik und Fachkompetenz aus. Wenn dann nach einem schmerzhaften Jahr der Nagel ans Tageslicht kommt und entdeckt wird, dass der Operateur auch noch trotz Zielgerät ein Schraubenloch des Nagels verfehlt hat und den Nagel seitlich angebohrt hat, es aber nicht im OP-Bericht vermerkt hat, dürfte wohl jeder blinde Glaube an die Integrität der Ärzteschaft ad absurdum geführt sein.

Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist viel besser.

Auch Ärzte sind nur Menschen.Genau wie ein Handwerker mal ein Rohr zu kurz absägt,kann das auch einem Arzt passieren.
Das sind halt so allgemeine Lebensrisiken,da müssen Sie durch.

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