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Bewertung Verdienste bei Umzug alte in neue Bundesländer

von LS30.04.2013 | 22:22
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin bisher immer davon ausgegangen, dass erworbene Verdienste in den alten Bundesländern und die daraus ermittelten Entgeltpinkte auch bei einem Umzug in die neuen Bundesländer bei Rentenbeginn und Wohnsitz in den neuen Bundesländern, trotzdem mit dem Rentenwert West multipliziert werden. In einem Schreiben der DRV vom Monat April 2013 wird unter der Überschrift: "Hinweis" folgendes ausgesagt: " Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es einen aktuellen Rentenwert (West) und entsprechende Berechnungsgrößen (West) sowie einen aktuellen Rentenwert (Ost) und entsprechende Berechnungsgrößen (Ost). . Sofern Sie nun Ihren ständigen Aufenthalt (1. Wohnsitz) bei Rentenantragstellung in den Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ehemalige DDR) nehmen würden, würde der Rentenberechnung anstatt des bisherigen aktuellen Renten (West) der aktuelle Rentenwert (Ost) zugrunde gelegt werden. " Zitatende. Die Aussage würde doch im Umkehrschluss bedeuten das, wenn ich aus den neuen Bundesländern in die alten ziehe, mein 1. Wohnsitz bei Rentenantragstellung dann die alten Bundesländer sind, meine gesamten Verdienste Ost mit dem höheren Rentenwert West multipliziert werden, was einer vorgezogenen Rentenangleichung entspricht. . Soll das so richtig sein?

2 Antworten

Sozialröchler?am 01.05.2013 | 20:03
So wie es da ohne Zusammenhang steht, ist das natürlich nicht richtig. Entgeltpunkte werden, wie Sie richtig bemerkten, auch bei Verzug in die neuen Bundesländer als Entgeltpunkte behandelt. Nur wenn Sie Zeiten zurückgelegt haben, die mit Entgeltpunkten (Ost) bewertet wurden, ist dafür auch der aktuelle Rentenwert (Ost) heranzuziehen. Das ist jedoch im alten Bundesgebiet wie in den neuen Bundesländern gleich. Um Gewissheit zu erhalten, sollten Sie sich an die ortsnahe Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden, die Ihnen entweder eine Auskunft erteilen wird oder den Sachverhalt für Sie genauer abklären kann.
Sozialröchler?am 01.05.2013 | 20:03
So wie es da ohne Zusammenhang steht, ist das natürlich nicht richtig. Entgeltpunkte werden, wie Sie richtig bemerkten, auch bei Verzug in die neuen Bundesländer als Entgeltpunkte behandelt. Nur wenn Sie Zeiten zurückgelegt haben, die mit Entgeltpunkten (Ost) bewertet wurden, ist dafür auch der aktuelle Rentenwert (Ost) heranzuziehen. Das ist jedoch im alten Bundesgebiet wie in den neuen Bundesländern gleich. Um Gewissheit zu erhalten, sollten Sie sich an die ortsnahe Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden, die Ihnen entweder eine Auskunft erteilen wird oder den Sachverhalt für Sie genauer abklären kann.
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