Bin bisher immer davon ausgegangen, dass erworbene Verdienste in den alten Bundesländern und die daraus ermittelten Entgeltpinkte auch bei einem Umzug in die neuen Bundesländer bei Rentenbeginn und Wohnsitz in den neuen Bundesländern, trotzdem mit dem Rentenwert West multipliziert werden.
In einem Schreiben der DRV vom Monat April 2013 wird unter der Überschrift: "Hinweis"
folgendes ausgesagt:
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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es einen aktuellen Rentenwert (West) und entsprechende Berechnungsgrößen (West) sowie einen aktuellen Rentenwert (Ost) und entsprechende Berechnungsgrößen (Ost).
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Sofern Sie nun Ihren ständigen Aufenthalt (1. Wohnsitz) bei Rentenantragstellung in den Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ehemalige DDR) nehmen würden, würde der Rentenberechnung anstatt des bisherigen aktuellen Renten (West) der aktuelle Rentenwert (Ost) zugrunde gelegt werden.
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Zitatende.
Die Aussage würde doch im Umkehrschluss bedeuten das, wenn ich aus den neuen Bundesländern in die alten ziehe, mein 1. Wohnsitz bei Rentenantragstellung dann die alten Bundesländer sind, meine gesamten Verdienste Ost mit dem höheren Rentenwert West multipliziert werden, was einer vorgezogenen Rentenangleichung entspricht.
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Soll das so richtig sein?