Hallo PeterKah,
Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuch werden bei Rentenbeginn ab 01.01.2009 nicht mehr bewertet (§ 74 Satz 4 Sozialgesetzbuch VI).
Für eine 4-jährige Übergangszeit wurde die Bewertung dieser Zeiten kontinuierlich abgeschmolzen. Bisher wurden 75 % des Gesamtleistungswertes (0,0625 Entgeltpunkte pro Monat) für eine derartige Anrechnungszeit vergeben. Die Abschmelzung der Entgeltpunkte für diese Zeiten erstreckte sich auf den Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2008. Für Personen, die ab 01.01.2009 eine Rente beziehen, erhalten die Anrechnungszeiten demzufolge keine Bewertung mehr. Die rechtliche Grundlage für die Abschmelzung der Entgeltpunkte findet man in § 263 Sozialgesetzbuch VI.