Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bewertung von Fachschulzeiten

von Helga06.03.2008 | 10:18
1169 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe nach meinem 16. Lebensjahr eine 3- jährige Fachschulausbildung ohne Beitragszahlung absolviert.Wie werden diese 3 Jahre bewertet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Inhaltlich kann den Aussagen von Happy zugestimmt werden.

3 Antworten

Happyam 06.03.2008 | 10:21
Hi Helga, diese Zeit wird (noch) ab dem 17.Lj. für max. 36 Monate mit 75 % Ihres Gesamtleistungswertes bewertet. Max. 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat 36x0,0625 = 2,2500 EP! Schauen Sie mal in Ihrer Rentenauskunft nach, da steht das ganz genau drin. "Bewertung von beitragsfreien Zeiten" LG Happy
Helgaam 06.03.2008 | 10:52
Das heißt das erste Jahre vor meinem 17. Geburtstag wird nicht bewertet? Was heißt noch? Und noch eine letzte Frage: Wirkt sich meine 2 jährige Umschulung, die das Arbeitsamt gefördert hat, negativ auf die Bewertung aus? Vielen Dank
Happyam 06.03.2008 | 12:09
Ja, genau das heißt es. Anrechnungszeiten für Schulausbildung (also auch Fachschule) werden erst ab dem 17.Lj. berücksichtigt. Das ist aber bei allen Versicherten so, da kann man (und Frau auch) leider nix gegen machen ;-) Weiterhin wirkt sich die Umschulung nicht unbedingt negativ aus. Wie wird diese Zeit in Ihrem Versicherungsverlauf dargestellt? Steht da Anrechnungszeit bzw. Beitragszeit wegen Arbeitslosigkeit? Dann sollten Sie auf jeden Fall nochmal einen Nachweis z.B. Zeugnis) über diese Maßnahme bei der DRV einreichen. Es könnte nämlich sein, wenn diese Zeit als zusätzliche "Berufsausbildung" gekennzeichnet wird, ein etwas höherer Wert rauskommt. Und mit "noch" meine ich, dass diese Zeiten derzeit so bewertet werden. Das erklärt auch immer das schöne Wort "vorgemerkt" im Versicherungsverlauf. In den letzten Jahren wurde gerade an den Anrechnungszeiten Schulausbildung soviel hin und her gebastelt. Es könnte daher durchaus sein, dass diese heute berücksichtigten Zeiten irgendwann mal ganz und gar gestrichen werden. Wer weiß das schon. Daher war mein "noch" eigentlich eher frustriert ironisch gemeint :-)) LG Happy
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026