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Bewertung von Gutachten

von Schnuckel16.11.2009 | 14:19
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4 Antworten

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Hallo an alle, gibt es gesetzliche Regelungen und oder Vorschriften, wie der medizinische Dienst der DRV eingeholte Gutachten zu bewerten hat ? Und wo findet man diese Regelungen ? Besten Dank. Schnuckel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie in jeder anderen Behörde, gibt es auch bei der Begutachtung bzw. bei der Einholung von Gutachten behördeninterne Regelungen oder Arbeitsanweisungen. Da diese jedoch selbst keine Außenwirkung entfalten, kommt es im Streitfall auch nicht darauf an, ob diese eingehalten worden sind. Vielmehr wird das Gericht der Frage nachgehen, ob die Entscheidung beurteilungs- oder ermessensfehlerfrei ergangen ist.

3 Antworten

Auskenneram 16.11.2009 | 17:04
Für die Erstellung eines Gutachtens an sich ( hinsichtlich Gliederung,Vollständigkeit, abzufragender Dinge etc. ) und Abgabe einer sozial-medizinschen Prognose gibt es klare Regeln für den im Auftrage der RV tätigen ärztlichen Gutachter. Inwieweit diese Vorgaben aber immer vom jeweiligen Gutachter auch eingehalten werden, ist natürlich eine ganz andere Sache... Klare gesetzliche Definitionen hingegen kann es für die Bewertung der erstellten Gutachten/Befundberichte/ Rehaberichte etc. niemals geben. Dies is ja immer Einzelfall abhängig , also nie vergleichbar und immer aus der individuellen Sicht und Wissen ( oder manchmal leider Nichtwissens ... ) des bewertenden Arztes im Hause der RV abhängig. Auch hier kommt es entscheidend auf die vorhandenen Fachkenntnisse und vor allem die Erfahrung des Arztes im Hause der RV an. Aus einem mir bekannten Fall kann ich sagen, das z.b. die Bewertung von 4 Gutachten auf verschiedenen medizinischen Fachgebieten seitens des med. Dienstes der RV nicht korrekt gehandhabt wurde. Hier war der zuständige Mitarbeiter des med. Dienstes offensichtlich überfordert, die Zusammenhänge der einzelnen Gutachten entsprechend zu erkennen und dann in der GESAMTHEIT aller vorliegenden Gutachten und der anderen diversen ärztlichen Unterlagen die schwere der Erkrankungen zu erkennen und dann eine nachvollziehbare und vor allem korrekte Entscheidung zu treffen. Auch wenn wenn z.b. 3 oder mehr Gutachten im Einzelnen keine volle EM attestieren , kann in der Gesamtheit aller Gutachten und der anderen Unterlagen sehr wohl eine volle EM bestehen. Dies zu erkennen ist zugegebenerweise natürlich auch nicht gerade einfach.
Elisabetham 16.11.2009 | 17:42
Ich denke schon, dass es gewisse Richtlinien gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jedes mal das Rad neu erfunden wird. Außerdem wird der Gutachter selbst eine Empfehlung geben. ???, woher weißt du, dass jeder Gutachter die Befunde nach seinem Ermessen beurteilen darf?
???am 16.11.2009 | 17:55
Ich habe geschrieben, dass die Arztberichte nach dem Ermessen des medizinischen Dienstes gewichtet werden können. Das kann z.B. abhängig sein von der Qualifikation des Erstellers (Hausarzt/Facharzt) oder wie tief er einbezogen ist (Dauer/Häufigkeit der Behandlung).
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