Wie in jeder anderen Behörde, gibt es auch bei der Begutachtung bzw. bei der Einholung von Gutachten behördeninterne Regelungen oder Arbeitsanweisungen. Da diese jedoch selbst keine Außenwirkung entfalten, kommt es im Streitfall auch nicht darauf an, ob diese eingehalten worden sind. Vielmehr wird das Gericht der Frage nachgehen, ob die Entscheidung beurteilungs- oder ermessensfehlerfrei ergangen ist.