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Experten-Antwort

Bewertung von Kinderberücksichtigungszeiten

von Laura23.09.2015 | 10:24
1079 Ansichten
4 Antworten

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Auf Ihrer Homepage habe ich mehrere Aussagen zur Bewertung von Kinder-Berücksichtigungszeiten (BÜZ) gefunden. Zum Einen erhöht es wohl die Bewertung von Anrechnungszeiten, zum Anderen wird unter gewissen Voraussetzungen wie 25 Jahre Rentenzeiten (welche Zeiten zählen mit?) und während der BÜZ Pflichtbeiträge eine Aufstockung auf das Durchschnittsentgelt, also 1 Entgeltpunkt, vorgenommen. Beide Umstände werden sicher erst unmittelbar vor Rentengewährung nach Rentenantragstellung geprüft/umgesetzt. Wie bekomme ich als Laie eine Auskunft über die daraus zu erwartende Rentensteigerung? Danke für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben die Möglichkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen anzufordern. Diese beinhaltet eine detaillierte Rentenberechnung nach dem derzeitigen Recht, in der auch die Auswirkungen der Kinderberücksichtigungszeiten miteinbezogen sind.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Zu den 25 Jahren zählen Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Berücksichtigungszeiten und entsprechende Zeiten die in EU-/EWR-Staaten und Vertragsstaaten zurückgelegt worden sind.

Auch Zurechnungszeiten (betrifft Erwerbsminderungsrenten) werden mitgezählt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

****am 23.09.2015 | 10:39
Wie bekomme ich als Laie eine Auskunft über die daraus zu erwartende Rentensteigerung? Sie beantragen eine Kontoklärung (V100, V410, V800) mit Feststellung von Kindererziehungszeiten und BÜZ bei ihrem zuständigen RV-Träger (s. letzte RT-Info) und anschließend eine Rentenauskunft/Regelaltersrente mit Berechnungsunterlagen, dann haben sie alle Infos die sie haben wollen.
Lauraam 23.09.2015 | 10:51
Okay- Danke dafür. Welche Zeiten werden denn auf die "25 Jahre mit Rentenzeiten" angerechnet?
Deutsche Rentenversicherung
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