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Bewertung von Rentenbezugszeiten

von Petermann22.09.2009 | 13:17
1012 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Bezieher von Erwerbsminderung stellt wird zum entsprechenden Zeitpunkt von der RV aufgefordert einen Rentenantrag auf Altersrente zu stellen. Wie wirken sich die Zeiten des bisherigen Rentenbezugs auf die Neuberechnung der Altersrente aus?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern eine Erwerbsminderungsrente vor Erreichen einer Altersgrenze gezahlt wird, ist in der Rentenberechnung durch Berücksichtigung der Zurechnungszeit der Versicherte grundsätzlich so zu stellen als habe er bis zum 60. Lebensjahr ( bei Altfällen Ausnahmen möglich ) Beiträge gezahlt. Der Zurechnungszeit liegt ein Durchschnittswert zu Grunde, den der Versicherte in seinem Erwerbsleben erzielt hat.

Damit bei der Festsetzung der Nachfolgerente, zum Beispiel einer Altersrente, der Rentenbetrag weiterhin garantiert werden kann tritt an die Stelle der Zurechnungszeit die Rentenbezugszeit bei der Rentenberechnung.

1 Antworten

Nagoam 22.09.2009 | 13:48
Die Rentenbezugszeiten haben auf die Rentenhöhe keinen Einfluss. Nur wenn sie zusätzliche Beitragszeiten zurückgelegt habe, wirken sich diese rentensteigernd aus.Aber nur der Rentenbezug hat logischerweise keine Erhöhung zufolge.
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