Hallo "EM",
wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente mehrere Jahre beziehen, diese dann endet und Sie wieder arbeiten und Jahre später eine Altersrente in Anspruch nehmen, wird die Zeit des Rentenbezug als Anrechnungszeit gewertet gem. § 58 Nr. 5 SGB VI.
Diese Anrechnungszeiten werden mit 100% des Gesamtleistungswertes bewertet. Dies ist der Durchschnitt aus all Ihren Versicherungszeiten. Genau sagen kann man Ihnen den genauen Wert erst bei Beginn der Altersrente.
Die Zeit des Rentenbezuges ist somit keine "Lücke", sie zählt für die Wartezeit von 35 Jahren dazu.