Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits einige Telefonate mit der Deutschen Rentenversicherung hinter mir und mir konnte bis jetzt niemand eine aufschlussreiche und valide Antwort auf mein Thema geben. Ich hoffe, hier kann sich jemand meinem Sachverhalt annehmen und genau Stellung beziehen:
Ich befinde mich aktuell in einem Vollzeit Arbeitsverhältnis bei einem deutschen Arbeitgeber und habe auch meinen Wohnsitz hier in Deutschland und bin ordentlich gemeldet. Nun verziehe ich für unbestimmte Zeit ins Ausland (Neuseeland) und habe nun mein Arbeitsverhältnis gekündigt und werde mich ebenfalls hier abmelden. Somit besteht keine Sozialversicherungspflicht mehr für mich, da ich diese ja auch nicht mehr nutzen kann und es kein Sozialversicherungsabkommen mit Neuseeland gibt.
Es ist geplant, dass ich dort ein neues Unternehmen gründe und in Neuseeland dann mehrere Kunden betreuen werden (auch meinen alten Arbeitgeber) . Die Rechnungsstellung erfolgt auf Stundensatzbasis und ich werde mit den betreuten Unternehmen jeweils einen Berater-/Freiberuflervertrag abschließen. Einer meiner zukünftigen Kunden hatte nun die Sorge, es würde sich hier dann um eine "Scheinselbstständigkeit" handeln und dies würde zu erheblichen Strafen für das Unternehmen führen. Allerdings bezweifle ich dies sehr stark, da grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen (Wohnhaft in Neuseeland und in Deutschland ordnungsgemäß abgemeldet), weiterhin betreue ich als Freelancer mehrere Kunden. Weitere Indizien die gegen eine Scheinselbstständigkeit sprechen:
- Eigene Firmengründung
- Mehrere Kundenbetreuungen
- Zeit- und ortsunabhängig bei der Erbringung meiner Leistung
- Nicht Weisungsgebunden bei der Zielerreichung meines Auftrages
- Eigene Arbeitsmittel sowie Arbeitsgeräte und Software
Faktisch gesehen geht es bei Scheinselbstständigkeit ja um die illegale Vermeidung von Sozialabgaben. Allerdings ist dieser Punkt ja nicht erfüllt, da ich abgemeldet bin und somit auch keine Sozialabgaben mehr entrichten kann und mein Wohnsitz auch dauerhaft im Ausland ist.
Könnten Sie mir hier bitte einmal Ihre Sicht der Dinge schildern?
Mit freundlichen Grüßen und vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe
Johannes Schubert