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bewilligte AHB nach Widerspruch absagen, welche Konsequenzen

von waruschka12.06.2007 | 15:25
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2 Antworten

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Hallo zusammen, es ist ein wenig schwer mein Problem zu erklären, aber ich versuche es trotzdem und hoffe mir kann jemand helfen !? Also, ich war vor kurzem im KH wg. Herzinfarkt (ohne OP)-konorare Herzkrankheit. Vom KH wurde ein Antrag auf AHB gestellt, jedoch nur mit der Bedingung von mir, das ich diese ambulant durchführen kann, denn ich bin schon seit lägerem krankgeschrieben (Krebs), beziehe Krankengeld, welches am Ende diesen Jahres ausläuft. Nun habe ich die AHB bewilligt bekommen, jedoch nur stationär, worauf ich Widerspruch einlegte. Die Deut.-Rent.-Vers.-Braunschweig-Hannover schrieb mir zurück, Zitat: "mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen,dass Sie mit unserer Auswahl der Rehaeinrichtung nicht einverstanden sind. Durchführung in ambulanter Form, angeblich aus med. Sicht nicht möglich ist und falls ich weiterhin darauf bestehe die Rehaleistung in einer anderen, als von denen ausgesuchten Behandlungsstätte durchführen zu wollen, dann schriftl. mitteilen. dann geben die den Vorgang an die Widerspruchsstelle ab. Jetzt meine Probleme, erstens habe ich im Widerspruch nichts davon geschrieben, das ich mit der Einrichtung nicht zufrieden bin, sondern das ich es ambulant machen möchte, da ich erst in diesem Jahr wg. meiner Krebserkrankung eine stat.Reha hatte, ich als weiterhin arbeitsunfähg entlassen wurden bin und ich mich zweitens, hier Zuhause und in wohnortnähe durch mein Hausarzt und Fachärzte am wohlsten/genesensten behandelt fühle. Nun weiß ich nicht was ich machen soll, denn die sind auf meine Stichpunkte im Widerspruch meiner Meinung nach gar nicht drauf eingegangen und ich bin absolut nicht motiviert eine stat.AHB (die 14 Tage nach KH-Aufenthalt sind nun auch schon rum) durchzuführen, denn ich fühle mich in solchen Einrichtungen nicht wohl, denn den ganzen Tag die Krankheiten von den anderen Pat. hören, dann dieses dort nicht schlafen können, das macht mich kränker als ich schon bin. Was kann ich jetzt tun, kann ich die AHB nach diesem ganzen ablehnen ? Und gibt es für mich Konsequenzen, kann man mir mein Krankengeld wg. meiner Krebserkrankung streichen, oder welche Konsequenzen ??? Vielen Dank wenn mir jemand schnellstmöglich helfen könnte und sorry für den langen Text und Danke für's lesen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Solange Sie von Ihrem Widerspruchs- und Klagerecht Gebrauch machen kann Ihnen keine mangelnde Mitwirkung vorgeworfen werden, so dass hieraus keine Konsequenzen resultieren können. Nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens wird seitens des Rentenversicherungsträgers der Bewilligungsbescheid mangels Mitwirkung aufgehoben, falls Sie die Maßnahme nicht antreten. Eine unmittelbare Verletzung von Mitwirkungspflichten gegenüber der Krankenkasse liegt grundsätzlich nicht vor, dennoch sollten Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, wie diese in diesem Falle vorgeht.

Normalerweise handelt es sich bei einem Antrag auf AHB nicht um einen Antrag nach § 51 SGB V, d.h. einen Antrag der aufgrund der Aufforderung zur Antragstellung durch die Krankenkasse erfolgt. Sie sind somit nicht in Ihrem Dispositionsrecht beschränkt und können den Antrag jederzeit zurücknehmen. Sollte es sich dennoch um einen Antrag nach § 51 SGB V handeln, kann eine Rücknahme nur mit Zustimmung der Krankenkasse erfolgen. Letztlich ist es ratsam, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden.

1 Antworten

Nixam 13.06.2007 | 08:06
Sind Sie im Krankengeldbezug, dann rufen Sie kurz bei der Krankenkasse an, erklären Sie dort die Sachlage und fragen Sie, ob es Konsequenzen für Sie gibt bezüglich des Krankengeldes. Wenn Sie im Krankengeldbezug sind, dann müssen Sie ohnehin früher oder später einen Rentenantrag stellen, weshalb die Krankenkasse gegen einen Verzicht auf die Reha keine Einwände haben dürfte. Bei Krebserkrankungen ist man in der Krankenkasse schonmal etwas kulanter. Bei manchen Erkrankungen gibt es keine ambulante Rehabilitationsleistungsmöglichkeiten im Wohnort des Versicherten. Da ist dann der Antrag auf medizinische Rehabilitation durch den RV-Träger wegen Undurchführbarkeit der gewünschten Leistung komplett abzulehnen. Man hat ja auch nicht gesagt, dass Sie mit der ausgewählten Rehastätte nicht zufrieden sind sondern vielmehr, dass Sie mit der Auswahl einer "stationären" Rehastätte nicht einverstanden sind. Wenn der Vorgang an die Widerspruchsstelle abgegeben wird, erhalten Sie lediglich einen klagefähigen Widerspruchsbescheid mit selbem Inhalt(!), der Ihnen auch nicht weiterhilft. Dann müssen Sie vor dem Sozialgericht klagen und der Richter wird Ihnen auch nichts anderes sagen können, wenn in Wohnortnähe keine geeignete Rehastätte für eine ambulante Reha vorhanden ist. Klagen vor dem Sozialgericht in Erster Instanz sind kostenlos und können auch ohne Rechtsanwalt geführt werden, sofern Sie selbst das nötige Geschick diesbezüglich mitbringen. Soweit wollen wir die Angelegenheit nicht bringen. Fraglich ist auch, ob diese AHB-Leistungen unbedingt in der heutigen Zeit notwendig sind. Wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen wurden, bleibt festzustellen, dass Sie doch erst einmal gesund sind. Und Sport treiben und Gymnastikübungen machen, spazierengehen können Sie an Ihrem Wohnort auch. Da stellt sich die Frage, ob solch eine Rehabilitationsleistung überhaupt erforderlich ist, wenn Sie ohnehin schreiben, dass Sie auf die Mitbehandlung durch Ihre behandelnden Hausärzte nicht verzichten möchten und darauf hindeuten, dass Sie trotz ambulanter Reha auch dort in der Hausarzt-Praxis ab und an vorstellig werden möchten. Die Ärzte in der stationären Rehabilitationsklink kennen Sie auch nicht besser und es bringt nichts, wenn es keine geeignete ambulante Rehabilitationsmöglichkeit in Wohnortnähe gibt. Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg!
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