Die Deutsche Rentenversicherung kann bundesweit zahlreiche Rehabilitationskliniken belegen. Die für Sie am besten medizinisch geeignete Rehabilitationsklinik wird individuell ausgesucht. Bei der Auswahl steht immer das Ziel der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit im Vordergrund. Wünsche können selbstverständlich jederzeit geäußert werden. Allerdings entscheidet Ihr zuständiger Rehabilitationsträger dann darüber, welche Klinik am besten geeignet ist. Die von uns zu belegenden Kliniken müssen auch verschiedene Qualitätsstandards erfüllen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder in die Rehabilitationseinrichtung mitgenommen werden, allerdings nur, wenn es keine medizinischen Einwände gibt. Dies wird von unserer ärztlichen Abteilung im Einzelfall geprüft.
Sofern Sie z.B. im Krankengeldbezug stehen, sollten Sie bei einer Stornierung Ihres Aufnahmetermins dringend Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.
Die Bewilligungsbescheide der Deutschen Rentenversicherung sind grds. 6 Monate gültig.
Bezüglich eines neuen Aufnahmetermins müssen Sie sich zuerst bzw. nochmals an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden, da Ihr Widerspruch (Haushaltshilfe) laut Ihren Angaben noch anhängig ist.