Bewilligte reha, aber Haushaltshilfe abgelehnt!

von
Moll

Hallo,
bei meinem Antrag auf reha habe ich auch gleichzeitig den Antrag auf Haushaltshilfe bzw Mitnahme der Kinder gestellt sowie eine klinik als Wunsch geäußert, in die ich meine Kids von 11 Monaten und 2,75 Jahren mitnehmen könnte.
Aber ich habe am 30.3. Eine 6 wöchige reha bewilligt bekommen, jedoch den Antrag auf Haushaltshilfe abgelehnt!
So habe ich bei der DRV angerufen und nachgefragt, was ich tun soll.
Widerspruch einlegen (bereits geschehen) und anreisetermin für den 19.4. Storniert!

Jetzt meine Frage, nach erneutem Telefon wurde mir gesagt ich hätte nicht in der klinik stornieren dürfen, aber ich kann doch nicht einfach in reha fahren, wenn meine Kids nicht versorgt sind in der Zeit, wo mein Mann arbeiten muss.
Außerdem wurde mir auch eine andere klinik zugewiesen, wo ich meine Kinder hätte grundsätzlich nicht mitnehmen können.
Ich bin sehr verzweifelt, egal wann ich Anrufe bekomme ich andere Aussagen!
War mein stornieren falsch?
Wielange ist so ein bescheid gültig?
Muss ich mich selbst um einen neuen anreisetermin in meiner nicht gewünschten klinik kümmern!
Ich hoffe es kann mir einer helfen!

Danke vorab!!!

Be

von
Klemens

Keine Sorge. Sie haben nichts falsch gemacht..

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben da Sie nicht in die von der RV vorgegebene Klinik möchten und auch andere Dinge noch nicht geklärt sind, können Sie ja schlecht den Aufnahmetermin in der Rehaklinik bestehen lassen. Zumal dieser ja nun auch nächste Woche und damit umittelbar bevorsteht. Darum auf jeden Fall sofort stornieren.

Warten Sie jetzt erstmal ob ihem Widerspruch stattgegeben wird. Wenn ja wird ein neuer Termin in der neuen Rehaklinik automatisch von der RV " angeleiert ".

Wegen der Komplexität ( Haushaltshilfe, Mitnahme der Kinder, spezielle Wunschklnik etc.) wäre es natürlich mehr als sinnvoll, wenn Sie sich jetzt im Wdierspruchsverfahren durch einen Sozialverband oder Anwalt vertreten lassen.

Diese Institutionen wissen genau worauf es jetzt ankommt und wie man ihre Wünsche gegenüber der RV auch wirklich durchzusetzt.

Zur Einschaltung ist es auch nie zu spät.

von
Moll

Danke, ich bin halt sehr verunsichert!
Der Widerspruch ist bereits am 14.4. Mit der Hilfe des sozialdienstes aus der klinik in der ich bis 22.3. Stationär war, an die DRV gefaxt worden!
Hoffe das der Widerspruch durch geht!

Wielange behält so ein Bescheid seine Gültigkeit?

von
Kämpfer

Traurig dass der Rententräger anscheinend völlig sinnlos die Situation verkannt hat, der dumme ist wieder der Antragsteller.

Man fragt sich manchmal wirklich was da für Sachbearbeiter sitzen, die von den Beitragszahlern letztendlich finanziert werden!!!!

Na ja so ists halt in unserer Bürokratie :-)

von
Klemens

Hoffentlich hat der Sozialdienst das dann auch vernünftig gemacht...

Der Sozialdienst einer Klinik ist nun nicht annähernd mit einem Sozialverband wie dem Vdk /SovD oder gar einem Fachanwalt für Sozialrecht hisichtlich Fachwissen und Kompetenz vergleichbar. Der Sozialdienst schreibt -möglicherweise - einfach und lapidar einen 2 Zeiler als Widerspruch und das wars dann.

Gerade die Widerspruchsbegründung ist aber von enormer - wenn nicht gar entscheidender - Bedeutung und diese muss ganz ausführlich und konkret sein, medizinisch nachvollziehbar und vor allem auch mit juristischem Hintergrundwissen formuliert werden.

Man muss den Widerspruch so formulieren und begründen, das die RV gar nicht mehr anders kann als diesem zuzustimmen...

Gerade in ihrem doch sehr komplexem Anliegen wäre das sehr wichtig . Nur dann hat ein Widerspruch auch gute Chancen auf Erfolg.

Ein Rehabescheid hat - normalerweise - 6 Monate Gültigkeit.

In ihrem Fall sieht die Sache aber anders aus, da Sie ja Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben und damit der Bescheid quasi gar keine Rechtskraft erlangt. Im Grunde genommen ist der Rehabescheid jetzt durch ihre Anfechtung erstmal auf Eis gelegt, nicht mehr gültig und zwar bis entweder über ihren Widerspruch entschieden wurde oder Sie den Widerspruch zurücknehmen würden.

Widerspruch einzulegen heisst ja, das Sie mit dem bisherigen Bescheid nicht einverstanden sind und eben eine Überprüfung des ganzen Verfahrens einfordern.

von
Moll

Der Widerspruch war sehr detailliert, ging über 1 DIN A4 seite!
Wir haben auch auf das Formular G580 verwiesen (veröffentlicht auf der Homepage der DRV) indem die Voraussetzungen für Haushaltshilfe genannt werden.
Vielleicht habe ich mich vorher falsch ausgedrückt!
Ich habe nicht gegen meinen bescheid der reha Widerspruch eingelegt, sondern gegen den abgelehnten bescheid der Kostenübernahme der hausgaltshilfe (vorausetzung um die kids mitzunehmen)!
Das sind 2 unterschiedliche Anträge.
Deswegen bin ich ja auch so verunsichert, ob ich den rehatermin vom 19.4. wahrnehmen muss!
Oder darf man eine genehmigte reha/anreisetermin verschieben?
Gilt das als rehaverweigerung?

von
-_-

Zitiert von: Moll

Ich habe nicht gegen meinen Bescheid der Reha Widerspruch eingelegt, sondern gegen den ablehnenden Bescheid zur Kostenübernahme der Haushaltshilfe (Voraussetzung um die Kids mitzunehmen)! Das sind 2 unterschiedliche Anträge. Deswegen bin ich ja auch so verunsichert, ob ich den Reha-Termin vom 19.04. wahrnehmen muss!

Irgendwie sind Ihre Angaben nicht logisch. Wenn Sie die Kinder mit zur Reha nehmen wollen, wozu brauchen Sie dann eine Haushaltshilfe? Klären Sie die Angelegenheit gleich morgen telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung, nicht mit der Klinik.

von
Moll

Um meine Kinder als Begleitperson mit nehmen zu dürfen, muss der Antrag auf Haushaltshilfe (Voraussetzung der Mitnahme) genehmigt sein!
Das ist ein und der selbe Antrag!
Die DRV entscheidet letztendlich ob ich die kosten für eine haushaltshilfe bekomme oder meine Kinder in die von mir gewünschte klinik mitnehmen kann!

von
Rosanna

Zitiert von: Kämpfer

Traurig dass der Rententräger anscheinend völlig sinnlos die Situation verkannt hat, der dumme ist wieder der Antragsteller.

Man fragt sich manchmal wirklich was da für Sachbearbeiter sitzen, die von den Beitragszahlern letztendlich finanziert werden!!!!

Na ja so ists halt in unserer Bürokratie :-)

Das hat nicht unbedingt etwas mit Unverständnis des Sachbearbeiters oder der Bürokratie zu tun, daß die Mitnahme zweier Kleinkinder abgelehnt wurde.

1. Da die Reha über 6 Wochen geht, handelt es sich vermutlich um eine psychosamatische Reha-Maßnahme. Eine solche Maßnahme wird nicht ohne Grund für die doppelte Zeit einer "normalen" Reha bewilligt. Dafür ist es mehr als bedenklich, zwei kleine Kinder mitzunehmen. WER kümmert sich denn 6 Wochen lang um die Kleinen, wenn die Mutter den ganzen Tag Therapien hat? Ein 11 Monate altes Kind z.B. kann ja wohl auch schlecht von irgendeiner Angestellten der Klinik beaufsichtigt werden. Für etwas größere Kinder gibt es so eine Art Hort oder sogar eine Klinikschule. Deshalb nehmen die meisten Reha-Kliniken, wenn überhaupt, nur Kinder ab einem bestimmten Alter auf, ab 2 oder 3 Jahren oder noch älter.

2. Sofern es tatsächlich um eine psychosomatische Reha handelt, ist es ziemlich konträr, 2 kleine Kinder mitzunehmen. Der Reha-Erfolg könnte dadurch beeinflußt werden, mit Sicherheit nicht positiv.

3. Vermutlich ist in der Reha-Wunschklinik der Reha-Erfolg nicht gewährleistet. Umsonst wird eine Reha-Wunschklinik nicht unbedingt abgelehnt. Oder sie entspricht nicht dem Qualitätsstandard der DRV. Nicht jede Klinik ist geeignet, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder zu erhalten.

Es gibt auch andere Möglichkeiten der Haushaltshilfe:

1. Der Vater nimmt unbezahlten Urlaub und erhält den Lohnausfall erstattet (Höchstbetrag 64,- EUR pro Tag). Wird vermutlich schwierig sein.

2. Eine Sozialhelferin oder Pflegekraft, z.B. von der Caritas oder ähnlichen Verbänden (kann über die Krankenkasse erfragt werden) übernimmt die Haushaltsführung für die Dauer der Maßnahme, außer am Wochenende, wenn der Vater nicht arbeitet und zu Hause auf seine Kinder aufpassen kann.

Oder gibt es keine Freunde oder Verwandte, die sich - evtl. abwechselnd - um die Kinder kümmern könnten?

Also ob ein Widerspruch hier überhaupt Erfolg haben wird, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln.

von
Moll

Ja, genau es ist eine psychosomatische reha!
Es kann aber nicht im Sinne des erfinders liegen, das mein Mann jetzt seinen Job auf geben muss (unbezahlter Urlaub nicht möglich), damit ich gesund werde?!
Da ich Grenzgänger bin lebe in Frankreich und arbeite in Deutschland, kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe (Caritas, etc ) ist nämlich eine Sachleistung!
Die DRV übernimmt die Kosten einer selbstbeschafften Haushaltshilfe!
Auf unserer Gemeinde habe ich nachgefragt, da gibt es "nanny's" aber die müssen bezahlt werden!
Da ich der "Versorger" (hauptjob) bin und seit ca. 5 Wochen im krankengeld, kann ich nicht noch zusätzlich diese kosten allein tragen!
Das ich meine Kids mitnehmen kann, habe ich mir sowieso schon abgeschrieben!

von
???

Es handelt sich bei Ihnen anscheinend um einen sehr komplexen Fall. Haushaltshilfekosten können nur un dem Maße übernommen werden, in dem durch die Kur Mehrkosten entstehen. Da Sie der Hauptverdiener sind und nach Ihren Angaben anscheinend auch keinen Heimarbeitsplatz haben, stellt sich die Frage, wie Ihre Kinder während Ihrer Arbeit bisher betreut wurden und ob tatsächlich eine Mehrbetreuung anfällt.

von
Moll

Die Betreuung haben sich mein Mann und ich (wie in vielen anderen Familien) geteilt!
Ich fahre früh und Mittagschicht, mein Mann ist dann arbeiten gegangen wenn ich zu Hause war!!!
Familienangehörige und Freunde (wohnen erst 3 Jahre in F) haben wir auch leider keine hier, die diese Betreuung, wenn mein Mann arbeiten muss übernehmen könnten!

Demzufolge steht mir doch auch diese Kostenübernahme der Haushaltshilfe (kinderbetreuung) zu, wo sollen den meine Kids hin???

von
sozialdienst

Hallo Klemens,
bite scheren Sie nicht eine ganze Berufsgruppe über einen Kamm. Ich bin Sozial-und Rehaberaterin. Dafür habe ich Rechtswissenschaft und Sozialpädagogik studiert und gehe davon aus, dass ich qualifiziertere Auskünfte geben kann als manch ein Anwalt. Sozialdienste in Kliniken haben eine (meist) sehr qualifizierte Ausbildung. Im Übrigen verlangen die Kostenträger eine nicht unerhebliche Berufserfahrung von Mitarbeitern der Sozialdienste in den von ihnen belegten Einrichtungen! Wie in jeder Berufgruppe gibt es aber auch hier sicherlich inkompetente Mitarbeiter. Logischerweise, habe ich auch schon Ergüsse von Kollegen gesehen, bei denen es mich geschüttelt hat, allerdings auch schon von Anwälten und Sozialverbänden...

Zitiert von: Klemens

Hoffentlich hat der Sozialdienst das dann auch vernünftig gemacht...

Der Sozialdienst einer Klinik ist nun nicht annähernd mit einem Sozialverband wie dem Vdk /SovD oder gar einem Fachanwalt für Sozialrecht hisichtlich Fachwissen und Kompetenz vergleichbar. Der Sozialdienst schreibt -möglicherweise - einfach und lapidar einen 2 Zeiler als Widerspruch und das wars dann.

Gerade die Widerspruchsbegründung ist aber von enormer - wenn nicht gar entscheidender - Bedeutung und diese muss ganz ausführlich und konkret sein, medizinisch nachvollziehbar und vor allem auch mit juristischem Hintergrundwissen formuliert werden.

Man muss den Widerspruch so formulieren und begründen, das die RV gar nicht mehr anders kann als diesem zuzustimmen...

Gerade in ihrem doch sehr komplexem Anliegen wäre das sehr wichtig . Nur dann hat ein Widerspruch auch gute Chancen auf Erfolg.

Ein Rehabescheid hat - normalerweise - 6 Monate Gültigkeit.

In ihrem Fall sieht die Sache aber anders aus, da Sie ja Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben und damit der Bescheid quasi gar keine Rechtskraft erlangt. Im Grunde genommen ist der Rehabescheid jetzt durch ihre Anfechtung erstmal auf Eis gelegt, nicht mehr gültig und zwar bis entweder über ihren Widerspruch entschieden wurde oder Sie den Widerspruch zurücknehmen würden.

Widerspruch einzulegen heisst ja, das Sie mit dem bisherigen Bescheid nicht einverstanden sind und eben eine Überprüfung des ganzen Verfahrens einfordern.

von
::://:::

Zitiert von: Moll

Ja, genau es ist eine psychosomatische reha!
Es kann aber nicht im Sinne des erfinders liegen, das mein Mann jetzt seinen Job auf geben muss (unbezahlter Urlaub nicht möglich), damit ich gesund werde?!
Da ich Grenzgänger bin lebe in Frankreich und arbeite in Deutschland, kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe (Caritas, etc ) ist nämlich eine Sachleistung!
Die DRV übernimmt die Kosten einer selbstbeschafften Haushaltshilfe!
Auf unserer Gemeinde habe ich nachgefragt, da gibt es "nanny's" aber die müssen bezahlt werden!
Da ich der "Versorger" (hauptjob) bin und seit ca. 5 Wochen im krankengeld, kann ich nicht noch zusätzlich diese kosten allein tragen!
Das ich meine Kids mitnehmen kann, habe ich mir sowieso schon abgeschrieben!

Hallo Moll,

Sie schreiben einerseits (richtigerweise), daß die DRV die Kosten einer selbstbeschafften Haushaltshilfe übernimmt, andererseits können SIE die Kosten für eine "Nanny" der Gemeinde nicht übernehmen?!

Bei einer solchen "Nanny" handelt es sich doch gerade um eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe!!! Ergo werden auch die Pflegekosten VON DER DRV übernommen!

Rosanna hatte übrigens nicht geschrieben, daß die Krankenkasse die Haushaltshilfe bezahlt, sondern daß diese Ihnen Pflegekräfte nennen kann. Daß Sie in F wohnen, wußte ja schließlich bisher niemand. Von Jobaufgabe Ihres Mannes war auch nie die Rede.

Wieso klären Sie das Ganze nicht einfach mit Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV ab? In einem persönlichen Gespräch läßt sich vieles aufklären. Die Ablehnung der Haushaltshilfekosten wird doch wohl im Bescheid begründet worden sein... Den Grund haben Sie uns aber noch nicht wissen lassen...

Experten-Antwort

Die Deutsche Rentenversicherung kann bundesweit zahlreiche Rehabilitationskliniken belegen. Die für Sie am besten medizinisch geeignete Rehabilitationsklinik wird individuell ausgesucht. Bei der Auswahl steht immer das Ziel der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit im Vordergrund. Wünsche können selbstverständlich jederzeit geäußert werden. Allerdings entscheidet Ihr zuständiger Rehabilitationsträger dann darüber, welche Klinik am besten geeignet ist. Die von uns zu belegenden Kliniken müssen auch verschiedene Qualitätsstandards erfüllen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder in die Rehabilitationseinrichtung mitgenommen werden, allerdings nur, wenn es keine medizinischen Einwände gibt. Dies wird von unserer ärztlichen Abteilung im Einzelfall geprüft.
Sofern Sie z.B. im Krankengeldbezug stehen, sollten Sie bei einer Stornierung Ihres Aufnahmetermins dringend Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.
Die Bewilligungsbescheide der Deutschen Rentenversicherung sind grds. 6 Monate gültig.
Bezüglich eines neuen Aufnahmetermins müssen Sie sich zuerst bzw. nochmals an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden, da Ihr Widerspruch (Haushaltshilfe) laut Ihren Angaben noch anhängig ist.

von
Moll

Im Bescheid stand drin:
Der Kausalzusammenhang wäre nicht gegeben, da ich den Haushalt nicht alleine geführt hätte!
Aber stimmt ja nicht, denn ich habe alle wesentlichen arbeiten im Haushalt alleine gemacht nur die Kinderbetreuung haben wir uns geteilt.
Die nanny selbst bezahlen ist ja ok, aber wenn schon 40% vom monatlichen Einkommen fehlen (im Krankengeld) und pro rehatag 10€ fällig wären, entstehen hohe kosten!

Die Krankenkasse bezahlt nicht die selbstbeschaffte Kraft, sondern stellt eine Person (Sachleistung)! Das wird aber nicht grenzübergreifend gemacht!
Aus diesem grund bin ich/wir auf die Kostenübernahme der DRV angewiesen.

Zum Thema sachbearbeiter:
Mir ist keine Person bekannt! Egal wann ich dort Anrufe habe ich einen anderen am Telefon!
Deswegen dachte ich, dass ich in diesem Forum jemanden finde der ähnliche Probleme mal hatte!

Zum Thema sozialdienst:
Diese Dame ist seit über 10 Jahren in ihrem Beruf und ich vertraue ihr auch!
Sie hat sowas in ihrer Laufbahn auch noch nicht erlebt!
Das ein Antrag abgelehnt wird, wenn die Voraussetzungen (Mama in reha und Papa auch berufstätig) bei 2 so kleinen Kindern im Haushalt gegeben sind!

Naja ich werde heute mal wieder anrufen, vielleicht bekomme ich endlich eine Person ans Telefon die mir helfen kann!

Trotzdem danke an alle die mir helfen wollten mit ihren einträgen!

von
Moll

Danke!

Ich werde heute auf jeden fall wieder anrufen!
Und versuchen eine genaue Auskunft zu erhalten!
So wie ich sie verstanden habe, ist dann die zugewiesene klinik (Bescheid 30.3.) fest!
Dann kann ich auf gar keinen Fall meine Kids mitnehmen und bin demzufolge auf die Haushaltshilfe angewiesen!
Oder sehen sie das als Experte falsch?

Wird mir von der DRV ein neuer anreisetermin genannt oder muss ich in der klinik anrufen?

Nochmals danke!

Zitiert von: Techniker

Die Deutsche Rentenversicherung kann bundesweit zahlreiche Rehabilitationskliniken belegen. Die für Sie am besten medizinisch geeignete Rehabilitationsklinik wird individuell ausgesucht. Bei der Auswahl steht immer das Ziel der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit im Vordergrund. Wünsche können selbstverständlich jederzeit geäußert werden. Allerdings entscheidet Ihr zuständiger Rehabilitationsträger dann darüber, welche Klinik am besten geeignet ist. Die von uns zu belegenden Kliniken müssen auch verschiedene Qualitätsstandards erfüllen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder in die Rehabilitationseinrichtung mitgenommen werden, allerdings nur, wenn es keine medizinischen Einwände gibt. Dies wird von unserer ärztlichen Abteilung im Einzelfall geprüft.
Sofern Sie z.B. im Krankengeldbezug stehen, sollten Sie bei einer Stornierung Ihres Aufnahmetermins dringend Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.
Die Bewilligungsbescheide der Deutschen Rentenversicherung sind grds. 6 Monate gültig.
Bezüglich eines neuen Aufnahmetermins müssen Sie sich zuerst bzw. nochmals an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden, da Ihr Widerspruch (Haushaltshilfe) laut Ihren Angaben noch anhängig ist.

von
::://:::

[quote=153949]
Die nanny selbst bezahlen ist ja ok, aber wenn schon 40% vom monatlichen Einkommen fehlen (im Krankengeld) und pro rehatag 10€ fällig wären, entstehen hohe kosten!

Die Krankenkasse bezahlt nicht die selbstbeschaffte Kraft, sondern stellt eine Person (Sachleistung)! Das wird aber nicht grenzübergreifend gemacht!
Aus diesem grund bin ich/wir auf die Kostenübernahme der DRV angewiesen.

Sie haben es immer noch nicht verstanden. Die DRV (nicht die KK!!!) übernimmt doch die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe, also in Ihrem Fall für die "NANNY"!!!

Ist das jetzt klar genug?

von
Moll

Ist angekommen,
Nicht gleich so forsch!
Vielleicht haben sie mich falsch verstanden!
Denn genau diese Kostenübernahme (Antrag) wurde abgelehnt!

von
::://:::

Sie hatten zunächst geschrieben, daß die MITNAHME der Kinder in die Klinik abgelehnt wurde...

Wenn im Antrag auf Haushaltshilfe jeweils detailliert die Arbeitszeit von Ihnen und von Ihrem Ehemann aufgeführt ist, müßte der SB der DRV auch erkennen, wie "im Normalfall" die Kindererziehung aufgeteilt ist. Deshalb sollten Sie dies nochmals ausdrücklich - so wie hier - der DRV mitteilen.

Zumindest für die Stunden, in denen SIE normalerweise zu Hause bei der Haushaltsführung/Kindererziehung sind, müßte Ihnen auch eine Haushaltshilfe - bezahlt durch die DRV - zustehen. Es kommt auch darauf an, von wann (schon nachts oder erst am frühen Morgen)
bis wann Ihre Frühschicht geht und wann Ihr Mann aus dem Haus zur Arbeit geht.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?