Hallo Michael,
Ihren Reha-Antrag können Sie -ohne negative Konsequenzen- zurücknehmen. Auch eine Terminverschiebung ist -in Absprache mit Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. der Klinik- möglich.
Ambulante Reha-Maßnahmen werden in geeigneten Fällen durch die Rentenversicherung ebenfalls geleistet. Zur Klärung, ob für Sie eine ambulante Reha für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.