Hallo ,
ich hatte direkt bei der DRV eine medizinische Reha beantragt und diese ist nun bewilligt worden. Inzwischen sind mir Zweifel gekommen ob ich diese Reha zum jetzigen Zeitpunkt antreten möchte. Der Grund für diese Entscheidung sind im privaten Bereich bzw. im geänderten Gesundheitlichen Zustand zu suchen.
Da ich noch keinen festen Termin für eine Reha habe ,würde ich diese gerne absagen wollen .
Sollte ich mich nun auf den direkten Weg mit der DRV in Verbindung setzen und welche Auswirkung hat dies für eventuell spätere Anträge?
Sollte ich mich nun auf den direkten Weg mit der DRV in Verbindung setzen und welche Auswirkung hat dies für eventuell spätere Anträge?
Ja, natürlich müssen Sie das mit der zuständigen RV klären, bzw. dort absagen das Sie keine Reha mehr brauchen.
Und Nein, so lange die Reha nicht auf der Aufforderung eines anderen Leistungsträgers beruht, hat eine Absage keine Auswirkung.
Hallo Hallunke,
die Bewilligung der Reha-Maßnahme ist 6 Monate gültig. Den eigentlichen Beginn der Reha-Maßnahme bestimmt die Klinik anhand der dortigen Kapazitäten. Sollte der durch die Klinik vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, können Sie diesen in Absprache mit der Klink umlegen. Es ist lediglich darauf zu achten, dass der Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung liegt.
Eine Mitteilung an die Rentenversicherung ist nur erforderlich, wenn der Beginn in diesem Zeitraum nicht möglich ist bzw. Sie die Reha-Maßnahme tatsächlich nicht mehr antreten bzw. absagen möchten.
Konsequenzen können durch eine Absage nur entstehen, wenn die Antragstellung aufgrund Aufforderung anderer Stellen z.B. Krankenkasse erfolgte. In diesem Fall ist es ratsam vor einer endgültigen Absage mit der jeweiligen Stelle Rücksprache zu halten.
Freundliche Grüße