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Experten-Antwort

Bewilligte Reha nicht antreten/ablehnen. Folgen?

von Lydia30.04.2020 | 05:00
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, im Dezember aber ich auf drängen der Krankenkasse eine Reha beantragt. Nun kam die Bewilligung. Für mich ist damals wie heute klar, dass für mich keine Reha in Frage kommt und wenn, dann nur eine Ambulante. Das ist jedoch nicht möglich in meiner Umgebung. Mein Krankengeldbezug ist km März ausgelaufen, sodass ich aktuell Arbeitslosengeld bekomme und als nicht vermittelbar gelte, da ich angeblich aktuell nicht mehr als 15H/Woche arbeiten kann. Vor einigen Wochen habe ich mich gesundschreiben lassen und einen Minijob (pro Woche 4H) angetreten. Außerdem bin ich bereits seit Dezember auf der Suche nach einer Teilzeitstelle. Ich bin also gewillt arbeiten zugehen, auch ohne vorherige Reha. Meinen Gesundheitszustand habe ich allein ohne ärztliche Hilfe wieder relativ gut hergestellt und ein normaler Alltag wird dazu beitragen wieder ein völlig normales Leben zuführen. Der Meinung stimmt auch meine Psychologin zu. Wie muss ich jetzt verfahren? Wenn ich der Rentenversicherung eine Absage schicke, hat es finanziell Folgen für mich oder kann ich problemlos weiter Arbeitslosengeld beziehen bis ich endlich einen Arbeitsplatz gefunden habe? Ich bin 25 und habe bisher keinerlei Erfahrung mit Reha-Anträgen und Arbeitslosigkeit. Vielen Dank vorab für jegliche Hilfe !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einen Antrag auf Reha-Leistungen kann man jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten seitens der Rentenversicherung zu befürchten.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat. Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt.

Welche Konsequenzen sich in Ihrem Fall ergeben, sollten Sie die Reha nicht antreten, müssen Sie mit dem Leistungsträger klären, der aktuell Leistungen an Sie erbringt.

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