Einen Antrag auf Reha-Leistungen kann man jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten seitens der Rentenversicherung zu befürchten.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat. Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt.
Welche Konsequenzen sich in Ihrem Fall ergeben, sollten Sie die Reha nicht antreten, müssen Sie mit dem Leistungsträger klären, der aktuell Leistungen an Sie erbringt.