Hallo FJW,
selbstverständlich können Sie den Antrag zurückziehen.
Wenn Sie arbeitsfähig sind und der Grund für die Reha quasi weggefallen ist, sollten Sie auch keine Konsequenzen befürchten. Nachteile seitens der Deutschen Rentenversicherung entstehen Ihnen dadurch nicht.
Sollte jedoch beispielsweise die Krankenkasse Sie aufgefordert haben, den Antrag zu stellen, sollten Sie sich auch mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Den Antrag können Sie schriftlich mit einem Zweizeiler an die DRV zurückziehen.
Sie können auch gerne bei der Sachbearbeitung anrufen und die Kollegen über Ihre Situation informieren. Die Kollegen können Ihnen dann auch raten, was zu tun ist.
Viele Grüße