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Bewilligung Erwerbsminderungsrente

von Roland18.11.2008 | 13:10
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Ich bin krank. Vor einem Jahr wurde ich von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert. Dannach erhielt ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zusätzlich Krankengeld. Nun erhalte ich volle Erwerbsminderungsrente, die aber niedriger ist als meine bisherigen Bezüge (Halbe Rente + ergänzend Krankengeld). Ich bin weiterhin krankgeschrieben. Steht mir nun trotz meiner vollen Erwerbsminderungsrente noch bis zur Aussteuerung ergänzendes Krankengeld zu?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 18.11.2008 | 13:54

Bei voller EM-RT entfällt der Anspruch auf KK-Geld.

Sind Sie danach bedürftig gibt es 2 Möglichkeiten.

- Volle EM-RT auf Dauer >Anspruch auf Grundsicherung.

- Volle EM-RT auf Zeit >Anspruch auf "Hartz4".

Moderatoren-Antwortam 19.11.2008 | 07:42

Ich bitte um Nachsicht, es fehlte die Ergänzug VEM-RT auf Zeit wegen der Arbeitsmarktlage. Sie haben Recht bei der VEM-RT auf Zeit aus gesundheitlichen Gründen ist das Sozialamt gefordert.

4 Antworten

Corlettoam 18.11.2008 | 13:37
Den Begriff " Ergänzendes Krankengeld " habe ich ja noch nie gehört und glaube auch nicht das es so etwas gibt. Auch das Internet gibt mir auf die Schnelle dazu keinerlei Infos... Haben Sie vielleicht zur teilweisen Erwerbsmidnerungsrente ergänzendes ALG II (Hartz4 ) oder eine andere Sozialleistung bekommen ?? Außerdem können Sie ja bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente noch im Rahmen 3 bis unter 6 Stunden arbeiten und so dazu verdienen. Wenn Sie natürlich weiter krank geschrieben sind fällt diese Möglichkeit flach. Wie auch immer kann ich mir nicht vorstellen , das bei einer vollen EM-Rente noch zusätzliche - ergänzendes -Krankengeld gezahlt wird. Die gleichzeitige Zahlung einer EM-Rente und Krankengeld schliessen sich meines Wissens nach aus ! Die Krankenkasse ist doch ab Bewilligung einer vollen EM-Rente völlig aus ihren Zahlungsverpflichtungen Ihnen gegenüber befreit. Aber vielleicht weiss ein Experte oder User hier mehr zu dem Thema " ergänzendes Krankengeld "
Realistam 18.11.2008 | 13:50
Nein! Vollständig Erwerbsgeminderte haben keinen Krankengeldanspruch gegenüber ihrer GKV mehr. Bei BEDÜRFTIGKEIT können Sie beim Sozialamt ergänzende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB_XII beantragen.
.am 18.11.2008 | 15:38
bei voller Em-Rente auf Zeit ist nicht die ARGE mit Hartz IV, sondern die Sozialhilfe (räumlich meistens mit Grundsicherung zusammen angesiedelt) zuständig. Hartz IV gibts nur bei erwerbsfähigen Personen
Wolfgangam 18.11.2008 | 20:01
Hallo ., Grundsicherung ist inzwischen keine eigenständige Leistung mehr, sondern eine von vielen Leistungen der Sozialhilfe. Insofern ist eine räumliche Trennung der Sachbearbeitung - auch wegen extrem gesunkener Fallzahlen der nicht gesundheitlich vermittelbaren 'Harz IV Empfänger', nicht mehr notwendig - längst aufgehoben. Ob GruSi oder 'normale' SoHi, gleiche Bedürftigkeitsanforderungen, ein Sachbearbeiter. Gruß w.
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