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Experten-Antwort

Bewilligung Rente während Lohfortzahlung

von Marietta29.06.2016 | 13:05
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2 Antworten

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Guten Tag, bei mir wurde in 7/2014 MS und CVID (Immundefekt) diagnostiziert. Seit 12/14 versuche ich die Teilwerwerbsminderungsrente zu bekomme, da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Der Antrag wurde abgelehnt! Widerspruch habe ich durch den VDK eingelegt Während der Aufforderung zur REHA kam die Diagnose Brustkrebs (Triple negativ) hinzu. Nach 2 OP`s sollen Chemo und Bestrahlung jetzt zügig folgen. War vorher auf die MS krank geschrieben. Seit 27.06.2016 bin ich nun wieder in Lohnfortzahlung. Frage: Was passiert mit den Ansprüchen auf Lohnfortzahlung/Krankengeld bei Bewilligung der Rente?? Mit der geringen Rente kann ich meine Kosten nicht decken?? Danke für Ihre Mühe und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beziehen, müssen Sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen einhalten. Arbeitsverdienst (Lohnfortzahlung) oder bestimmte Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld können zur Verringerung oder sogar zum Wegfall der Rentenzahlung führen. Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst werden die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in voller oder in anteiliger Höhe gezahlt.. So wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entweder in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte, die Rente wegen voller Erwerbsminderung entweder in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels geleistet. Bei einer rückwirkenden Bewilligung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und gleichzeitigem Bezug von Krankengeld in diesem Zeitraum, wird Ihre Krankenkasse grundsätzlich einen Erstattungsanspruch bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Das bedeutet z.B. bei der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, dass ggf. der entsprechende Rentenbetrag an Ihre Krankenkasse erstattet wird. Eine konkrete Aussage lässt sich allerdings erst machen, wenn feststeht, welche Rente bewilligt wird und wie hoch der tatsächliche Hinzuverdienst ist.

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1 Antworten

W*lfgangam 29.06.2016 | 20:39
Hallo Marietta, wenn die ggf. rückwirkend bewilligte Rente die LFZ/das KG nicht abdecken sollte, gibt es auch keine Nachforderung dieser Stellen - es wird Monat für Monat der max. Rentenbetrag verrechnet. > Mit der geringen Rente kann ich meine Kosten nicht decken?? Wenn es zum Leben nicht reichen sollte, gibt es nur 2 Wege: zz. Arbeitsamt/späterJobcenter (wenn so genannte Arbeitsmarktrente oder Teil-EM-Rente) oder Sozialamt/Grundsicherung (wenn volle befristete EM-Rente/unbefristete EM-Rente). Sind die verbleibenden Einkünfte doch noch zu hoch, kommt ggf. Wohngeld infrage - wird im Sozialamt bereits geklärt. Die Wahl, den VdK einzuschalten, dürfte nicht verkehrt gewesen sein, da Ihnen allg. Beratungsstellen in - hier med. Fragen - nicht wirklich weiterhelfen können. Gruß w.
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