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Experten-Antwort

Bewilligung von Fernkursen

von Bruder Christoph26.03.2019 | 13:44
97 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein RV-Träger hat mir eine LTA dem Grunde nach bewilligt und zusammen mit meinem Reha-Berater haben wir uns auf eine fachliche Fort-/ Weiterbildung im kaufmännischen Bereich geeinigt. Leider gibt es in diesem Bereich nahezu ausschließlich berufsbegleitende Kurse, die sich zwangsläufig über mehrere Monate hinziehen. Sehr wohl gibt es jedoch eine Menge Fernkurse zu diesem Thema: unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Fernkurs bewilligt bzw. bezahlt? Dass mir in diesem Fall kein Übergangsgeld zustünde, habe ich bereits im Forum gelesen. Besten Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Bruder Christoph,

ob ein Fernkurs genehmigt wird hängt davon ab, ob die für Sie in Frage kommenden Kurse von der DRV zertifiziert wurden, also durch die DRV anerkannt werden.

Fragen Sie bei den Ausbildungsstätten nach, ob die für Sie relevanten Kurse von der DRV als LTA anerkannt sind, weil sie die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen. Ebenso ist es natürlich möglich bei der zuständigen Reha-Fachberatung diese Auskunft zu erhalten. In der Praxis kommen diese Maßnahmen äußerst selten als LTA zum Einsatz.

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6 Antworten

???am 26.03.2019 | 13:50
Wenn das Ausbildungsziel nicht anders erreicht werden kann. Beantragen Sie den konkreten Kurs einfach schriftlich, aber gut begründet. Vielleicht ist im Rahmen des Ermessens (schneller, billiger und trotzdem gut und betreut) ja eine andere Entscheidung möglich.
Kaiseram 26.03.2019 | 15:37
Das ist eine Frage, die Du dem Reha-Fachberater stellen solltest. Denn nur dieser kennt Deine individuelle Situation und damit auch die Möglichkeiten eines Fernkurses.
Schwester Hildeam 26.03.2019 | 16:41
Von Fernkursen rate ich dringend ab. Sie sind kontraproduktiv und sind für die Katz. Mit anderen Teilnehmern macht es viel mehr Spaß. Frag Deinen Rehafachberater was er davon hält.
Bruder Christopham 26.03.2019 | 20:48
Ich bitte um eine Antwort des EXPERTENTEAMS, bevorzugt mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage, Durchführungsrichtlinie o.ä. der RV für die Entscheidung pro/contra eines Fernkurses.
Prognoseam 27.03.2019 | 05:28
Auch der Experte wird Sie an Ihren Rehafachberater verweisen! Es gibt nun mal Fragen, die können in einem Forum nicht beantwortet werden.
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