§10 SGB VI:
Für Leistungen zur Rehabilitation haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
bei denen voraussichtlich durch die Leistungen eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann
oder eine solche wiederhergestellt und eine Rente wegen Erwerbsminderung abgewendet werden kann.
Desweiteren müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein,die da lauten:
15 Jahre Wartezeiterfüllung oder
Rentenbezug wegen Erwerbsminderung
oder
Es droht Erwerbsminderung
oder
im Anschluss an eine medizinische Leistung zur Rehabilitation wird festgestellt, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist.
Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Berufsgenossenschaft kommt in Betracht, wenn bei Ihnen Leiden vorliegen, welche auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind.
Leider haben Sie in Ihrem Beitrag dazu keine Ausführungen geliefert.
Leider haben Sie nicht gesagt, wie alt Sie sind und ob Sie schon 15 Jahre
Beitragszeiten etc. zurückgelegt haben.
Nix