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Experten-Antwort

Bezug Arbeitslosengeld Rente mit 63

von apollon15.09.2014 | 10:37
904 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin bereits 46 Jahre berufstätig - ohne längere Unterbrechung (1 x 1/2 Jahr). Ich werde bald 61 Jahre alt. Wenn ich jetzt entlassen würde (betriebsbedingt), würden die verbleibenden 2 Jahre nicht auf die Lebensarbeitszeit angerechnet. Was bedeutet das für mich, wenn ich doch bereits jetzt 46 Jahre gearbeitet habe? Vielen Dank und beste Grüße H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo apollon,

wenn die Wartezeit von 45 Jahren bereits vor der Arbeitslosigkeit erfüllt ist, hat die Alo darauf keinen Einfluß mehr. Sie können dann die Altersrente für besonders langj. Versicherte mit Erreichen der Altersgrernze abzugsfrei in Anspruch nehmen. Die Alo fließt dann als Beitragszeit in die Rentenberechnung mit ein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

apollonam 15.09.2014 | 11:46
Danke für die schnelle und verständliche Antwort. Viele Grüße H.
apollonam 15.09.2014 | 11:46
Danke für die schnelle und verständliche Antwort. Viele Grüße H.
Deutsche Rentenversicherung
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