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Experten-Antwort

Bezug der deutschen Rente bei Wohnsitzwechsel nach Polen

von Andreas Wrobel08.08.2012 | 15:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, bitte um eine unbürokratische Antwort auf die Frage,die weder der Berater der DRV Bund in Mainz in der Lage war eindeutig zu beantworten ,noch zu der die Zentrale der DRV in Berlin auf seine in meinem Namen gestellte schriftliche Anfrage vom 20.7.12 bis dato Stellung bezogen hat.: Wird meine deutsche Rente (mit den polnischen Zeiten nach dem FRG) im Falle der Verlegung meines gewöhnlichen Wohnsitzes nach Polen ungekürzt weiter gezahlt,wenn ich auf eine polnische Rente verzichte.Bin als Deutscher im Jahre 1984 in die Bundesrepublik übergesiedelt und habe den Vertriebenenstatus.Aus dem Faltblatt 7.Auflage (1/2012) Nr.504 geht zwar hervor,dass bei einem Verzug in einen Mitgliedstaat der EU die Deutsche Rente an Aussiedler in Höhe der Inlandsrente weiter zuzahlen ist,unklar und widersprüchlich jedoch scheint in diesem Zusammenhang die in der Broschüre „Zahlung von Renten ins Ausland-Zwischenstaatliche Regelungen mit Polen“enthaltene Information“sofern es sich dabei um eine deutsche Rente handelt die im Rahmen des DPRA 1975 gezahlt wurde,sind hinsichtlich dieses Abkommens die besonderen Rechtsfolgen zu beachten(vgl.Abschnitt:Begrenzter Anwendungsbereich des DPRA 1975,Ziff 3.)“ Für eine diesbezügliche,sachkompetente Klarstellung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß A.Wrobel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas Wrobel,

leider kann hier im Forum nicht geklärt werden, ob Ihre Rente im Zusammenhang mit Zeiten nach dem FRG oder DPRA 1975 gezahlt wird.

Insofern sollten Sie die Antwort Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers abwarten oder sich telefonisch mit der Rentenversicherung Bund (0800 1000 48 070) oder der Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (088 1000 48 025) in Verbindung setzen. Beide Rentenversicherungsträger sind zuständig für Rentenzahlungen bei Verzug nach Polen.

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