Kann man nach dem Umzug aus Deutschland nach Kazachstan die deutsche Rente weiterbeziehen, falls man ein Spätaussiedler(ich habe in Deutschland keine Beiträge gezahlt, die Zeiten wurden von eh. UdSSR nach FRG angerechnet) ist? Wie stark wird die Rente gemindert? Wovon hängt das ab?
und dann wundern wenn sich jeder über den Zuzug aus diesen Ländern freut
Wenn Sie nach Kasachstan zurückziehen sind Sie kein Spätaussiedler im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes mehr.
Damit bestehen dann nach § 1 FRG keine Ansprüche nach dem FRG mehr.
Deshalb entfallen dann alle nach dem FRG anerkannten Zeiten und in Ihrem geschilderten Fall dann auch der gesamte Rentenanspruch.
Eine Rente kann in voller Höhe nur dann ins Ausland gezahlt werden, wenn u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt oder die Voraussetzungen nach den europäischen Verordnungen sowie nach den Sozialversicherungsabkommen vorliegen. Dann werden die im Inland erworbenen persönlichen Entgeltpunkte nicht gekürzt. Es werden auch Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten berücksichtigt, allerdings nur in dem Verhältnis, in dem die Entgeltpunkte für Bundesgebietsbeitragszeiten zu allen Entgeltpunkten für Beitragszeiten stehen.
Aus Entgeltpunkten für Beiträge außerhalb der Bunderrepublik und für Beschäftigungszeiten ist eine Auslandsrente nicht zu zahlen. Eine ungekürzte Zahlung der Rente in das Ausland ist also nur möglich, wenn ausschließlich Bundesgebietsbeitragszeiten zurückgelegt wurden.