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Bezug halber EM-Rente und Tätigkeit von 3h bis unter 6h pro Tag

von Hannes28.01.2009 | 10:02
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Mir ist seit 01.12.2001 eine halbe EM-Rente (GdB=50 unbefristet) zuerkannt worden. Die Hinzuverdienstgrenze wird bei weitem nicht erreicht. Ich bin seit 01.03.2007 in Altersteilzeit(ÖD){Blockmodell 01.03.2007-31.07.2009(Tätigkeit) sowie 01.08.2009 bis 31.12.2011(Ruhephase)}. Lt. Bescheid der DRV-Bund kann ich ab dem 01.01.2012 nach Erreichung des 63.Lebensjahres ohne Abschläge in Altersrente gehen. Bei Beginn der halben EM-Rente habe ich einen Zurechnungsfaktor < 1,0 bei der Bestimmung meiner bisher erreichten Rentenpunkte zugeordnet bekommen. Da ich aber bis zum 31.12.2012 weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abführe, erhebt sich jetzt für mich die Frage, ob ich bei Rentenbeginn den Zuordnungsfaktor gleich 1 erhalte und meine bis zum 01.12.2001 errechneten Entgeltpunkte(die ungeminderten) zzgl. die bis zum 31.12.2012 dazugekommenen zu 100% auch angerechnet bekomme?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hannes,

wenn Sie zum angegebenen Zeitpunkt eine ungeminderte Altersrente in Anspruch nehmen können, werden auch alle nicht bereits geminderten Entgeltpunkte in vollem Umfang (also zu 100%) in der Alterrente berücksichtigt. Lediglich die in der halben EM-Rente bereits geminderten Entgeltpunkte bleiben auch in der Altersrente gemindert.

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