Hallo Hannes,
wenn Sie zum angegebenen Zeitpunkt eine ungeminderte Altersrente in Anspruch nehmen können, werden auch alle nicht bereits geminderten Entgeltpunkte in vollem Umfang (also zu 100%) in der Alterrente berücksichtigt. Lediglich die in der halben EM-Rente bereits geminderten Entgeltpunkte bleiben auch in der Altersrente gemindert.