Bezug teilw. EM-Rente bei gleichzeitiger SV-Teilzeitbeschäftigung, Auswirkung auf die Altersrente

von
Frank

Hallo liebe Experten,

ich erhalte seit einem Jahr Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (EM-Rente). Da ich ja teilweise erwerbsfähig bin, hab ich seit dem eine Halbtagsbeschäftigung, wovon Rentenbeiträge bezahlt werden.
Nun schaue ich in die Zukunft: Ich kann in 10 Jahren in die Altersrente gehen. Soviel ich weiß, werden die Zurechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt, ebenso bleibt jedoch auch der Abschlag von 10,8%. Meine Frage:
Wenn ich in 10 Jahren in die Altersrente gehe, wie wirken sich die Rentenbeiträge aus der Halbtagsbeschäftigung seit der teilweisen EM-Rente auf meine zukünftige Höhe der Altersrente aus?

von
DRV

Fordern Sie eine Proberentenberechnung Ihrer späteren Altersrente an und Sie bekommen die Antwort über die zu erwartende Höhe schwarz auf weiß.

Experten-Antwort

Hallo Frank,

die Altersrente wird unter Berücksichtigung aller bis dahin gezahlten rentenrechtlichen Zeiten (also auch den Beiträgen aus der Halbtagsbeschäftigung) errechnet. Die bisher in Ihrer Erwerbsminderungsrente enthaltene Zurechnungszeit wird zu einer Anrechnungszeit. Beziehen Sie die Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente ist die Altersrente mit mindestens den persönlichen Entgeltpunkten der Erwerbsminderungsrente zu zahlen.

Hinsichtlich der Abschläge sind verschiedene Besonderheiten bei der Altersrente zu beachten. Einerseits ist die Art der Rente - handelt es sich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung - zu beachten, andererseits spielt es eine Rolle, ob die Rente aufgrund der Beschäftigung teilweise ruht (Anrechnung von Hinzuverdienst). Im Rahmen dieses Forums sind daher keine individuellen, auf Ihren Einzelfall bezogenen Auskünfte möglich.

Zur Klärung der konkreten Auswirkungen in Ihrem Einzelfall kann ich Ihnen letztlich nur empfehlen, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen und ggf. eine Probeberechnung durchführen zu lassen/anzufordern.

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