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Experten-Antwort

Bezug Übergangsgeld dann längere Krankheit

von Ralph196229.01.2019 | 16:54
114 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen. Eine Person bezieht gerade Übergangsgeld, da sie in einer Berufsbildungsmassnahme ist, welche die Rentenversicherung finanziert. Während dieser Zeit bezieht die Person Übergangsgeld, welche mit der unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente verrechnet wird. Jetzt wird die Person für längere Zeit krank. Wie lange wird dann das Übergangsgeld bezahlt? Kann bzw. darf die Rentenversicherung auch die Massnahme abbrechen und für nicht mal 6 Wochen Übergangsgeld bezahlen? Das berechnete Übergangsgeld liegt ca. 250,-- Euro über der EU-Rente.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Ralph,

Übergangsgeld wird bei Krankheit max. für 6 Wochen weiterbezahlt. Der Abbruch kann durch die Reha-Fachberatung auch früher erfolgen, wenn aufgrund der Erkrankung die erforderliche Durchführung der LTA fraglich erscheint.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralph,

ja, es kann auch zu einem früheren Abbruch der Leistung kommen, wenn der Erfolg der Leistung nicht mehr zu erwarten ist. Sie sollten Kontakt mit Ihrem Reha-Fachberatungsdienst aufnehmen und ihn über ihre Situation in Kenntnis setzen.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Ralph1962am 30.01.2019 | 16:41
Danke. Habe ich das richtig verstanden; die Rentenversicherung muss nicht zwingend für 6 Wochen Übergangsgeld bezahlen? Die Dauer der Behandlung ist noch nicht genau absehbar. Absehbar ist jedoch, dass die Person nach Behandlung die LTA weiterführen kann. So Aussage der Ärtze.
Deutsche Rentenversicherung
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