Hallo, Ralph,
Übergangsgeld wird bei Krankheit max. für 6 Wochen weiterbezahlt. Der Abbruch kann durch die Reha-Fachberatung auch früher erfolgen, wenn aufgrund der Erkrankung die erforderliche Durchführung der LTA fraglich erscheint.
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Hallo, Ralph,
Übergangsgeld wird bei Krankheit max. für 6 Wochen weiterbezahlt. Der Abbruch kann durch die Reha-Fachberatung auch früher erfolgen, wenn aufgrund der Erkrankung die erforderliche Durchführung der LTA fraglich erscheint.
Hallo Ralph,
ja, es kann auch zu einem früheren Abbruch der Leistung kommen, wenn der Erfolg der Leistung nicht mehr zu erwarten ist. Sie sollten Kontakt mit Ihrem Reha-Fachberatungsdienst aufnehmen und ihn über ihre Situation in Kenntnis setzen.
Freundliche Grüße
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