Hallo Inga,
dem Beitrag von Kai-Uwe schließe ich mich an. Allerdings ist zu beachten, dass bei Bezug von Arbeitslosengeld das der Leistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt bei der Prüfung des Einhaltens der Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen ist und nicht das Arbeitslosengeld selbst.