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Bezug von Leistungen bis EU Rentenbeginn

von Klausi07.06.2011 | 07:05
1586 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, habe Folgendes Problem war 1 1/2 Jahre krank habe Krankengeld bekommen,danach habe Ich eine Fortbildungsmaßnahme besucht 1,5 Jahre(auf eigene Faust Kfw Darlehen) im Verlauf der Schule verschlechterte sich mein Gesundheitszustand daraufhin Ich im Januar EU Rentenantrag stellte. Im Februar brach Ich die Maßnahme ab aus gesundheitlichen Gründen und wollte mich arbeitslos melden. Das Arbeitsamt sei nicht für mich zuständig wegen 2 Jahres Regelung (kein Anspruch). Meine Sozialberaterin sagte mir das Ich die Rente wohl Rückwirkend bekäme bei einem positiven Bescheides. Im April bekam Ich den Rentenbescheid wg teilweiser EU mit der Regeglung ab dem 7 ten Monat also ab August. Ich habe 0 Einkommen auch kein Krankengeld bezahle 150 Euro Krankenversicherung(Krankenversicherung Rentenantragssteller) von wem kann Ich Unterstützung erhalten bis Rentenbeginn?

3 Antworten

-am 07.06.2011 | 08:33
Bleibt wohl nur Hartz 4
Lenieam 07.06.2011 | 11:39
Hey du, Das ist ja auch eine komplizierte Sache bei dir. Aber naja so ist es nun mal. Nun zu deiner Frage. Wenn das Arbeitsamt sich nicht für dich zuständig fühlt dann ist das nächste was du machen kannst das Sozialamt. Das darfst dich nicht ablehnen. Hat mir damals bei meinem Dad der Sachbearbeiter gesagt lg lenie
floham 08.06.2011 | 23:14
Hallo, versuche Grundsicherung zu beantragen.. ist ehemals Sozialamt und befindet sich meistens in den jeweiligen Bezirksämtern.
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