mein Freund und ich wollen heiraten. Hat dies Einfluss auf meine Halbwaisenrente? Wird dann z.B. sein Einkommen auf meine Halbwaisenrente angerechnet? Oder wird meine Halbwaisenrente ungekürzt wie bisher gezahlt? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG Lisa
27.09.2015, 08:32
von
Groko
Zitiert von: Lisa
Guten Tag,
mein Freund und ich wollen heiraten. Hat dies Einfluss auf meine Halbwaisenrente? Wird dann z.B. sein Einkommen auf meine Halbwaisenrente angerechnet? Oder wird meine Halbwaisenrente ungekürzt wie bisher gezahlt? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG Lisa
Die wird verdoppelt!
27.09.2015, 09:50
von
Schade
Zum einen gibt es seit 01.07.15 die Einkommensanrechnung für Halbwaisenrenten nicht mehr und zum anderen spielt auch der Familienstand keine Rolle.
Für Sie ändert sich also durch Heirat nichts.
27.09.2015, 15:46
von
Dozent Rosenkot
Wenn Sie geheiratet habe, fällt der Anspruch auf Waisenrente mit dem Folgemonat weg. Die Waisenrente soll den Unterhalt der Waise zum Überleben sichern. Das übernimmt dann Ihr Ehemann, schließlich unterschreibt er dafür, Sie von nun an fortzubringen. Fazit: Sie brauchen dann nichts mehr vom Sozialstaat!
27.09.2015, 16:42
von
C.
Zitiert von: Dozent Rosenkot
Wenn Sie geheiratet habe, fällt der Anspruch auf Waisenrente mit dem Folgemonat weg. Die Waisenrente soll den Unterhalt der Waise zum Überleben sichern. Das übernimmt dann Ihr Ehemann, schließlich unterschreibt er dafür, Sie von nun an fortzubringen. Fazit: Sie brauchen dann nichts mehr vom Sozialstaat!
Sie scheinen auf dem Rechtsstand von vor 1970 stehengeblieben zu sein, den so viel Blödsinn in einem Kommentar: Ein Anspruch auf Waisenrente ist nicht gekoppelt an den Familienstand der Waise. Diese Anspruchsvoraussetzung gibt es nicht.
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente vorliegen ( nach Vollend. des 18 LJ Schul oder Berufsausbildung ) fällt die Waisenrente nach Heirat nicht weg .Eventuell sollten Sie aber eine event. Adressenänderung bzw. Namensänderung nach Ihrer Heirat melden.
28.09.2015, 19:34
von
W*lfgang
Zitiert von: Techniker
Eventuell sollten Sie aber eine event. Adressenänderung bzw. Namensänderung nach Ihrer Heirat melden.
...die neue/alleinige Bankverbindung zugunsten des Ehegatten wäre auch von Vorteil ;-)