Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bezugsberuf bei Berrechnung des Übergangsgeldes

von Kathrin Kuhl13.07.2011 | 18:20
2032 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hätte gern eine Expertenauskunft zu folgender Frage. Welches ist mein Bezugsberuf? Ich hatte 2009 eine Umschulung bekommen, die nach 1 Jahr (2010) durch den Rententräger wegen einer OP abgebrochen wurde. Bezugsberuf bei dieser Umschulung war Verkäuferin. Nach meiner Genesung hatte ich erneut einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und nun auch bewilligt bekommen. Zwischen der Antragstellung und der Bewilligung lagen aber 3 Monate. In dieser Zeit hatte ich Arbeitslosengeld erhalten und musste mich, laut Eingliederungsvereinbarung der Agentur für Arbeit, bis zur Bewilligung bewerben. Habe dann eine Arbeit in einer Zeitarbeitsfirma angenommen und war als Call-Center-Agentin angestellt (unbefristeter Arbeitsvertrag). Diese Beschäftigung habe ich 18 Tage ausgeübt (bis zum 23.06.2011). Kündigung während der Probezeit . Nun habe ich mich mit der Rehaberaterin auf eine Berufswegplanung über 1 Jahr geeinigt. Beginn der Maßnahme war dann der 24.06.2011. Ist als Bezugsberuf und zur Berechnung des Übergangsgeldes die Verkäuferin oder nun durch die 18 Tage die Call-Center -Agentin heranzuziehen? Über eine Beantwortung würde ich mich sehr freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kathrin Kuhl,

das Übergangsgeld wird grundsätzlich nach der erlernten bzw. überwiegend ausgeübten Beschäftigung berechnet, die Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr ausüben können. Dies wird individuell durch Ihren Rehabiliationsträger anhand Ihres beruflichen Werdegangs geprüft. In Ihrem Fall dürfte dies vermutlich die Tätigkeit als Verkäuferin sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nixam 14.07.2011 | 07:29
Hallo, Frau Kuhl! Die Festsetzung des Übergangsgeldes bzw. des Tarifentgeltes ist eine individuelle Sache. Aber bei einer nur 18-tägigen Ausübung der Tätigkeit im Call-Center kann nicht von einer regelmäßigen Tätigkeit vor Beginn der Umschulung gesprochen werden. Deshalb ist der ursprüngliche Beruf als Verkäuferin zu nehmen. Der Job als Callcenteragentin kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da Sie diese Tätigkeit nicht einmal einen ganzen Monat ausgeübt haben. Maßgebend ist das dazugehörige Tarifentgelt von Mai 2011 als Verkäuferin. Viele Grüße Nix
Sonnenkathiam 14.07.2011 | 16:27
Hallo Nix und Experte/in, vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Ich hatte diese Beantwortung auch so erwartet. Da ich aber in der Maßnahme von anderen Teilnehmern erfahren hatte, dass es bei denen wohl nicht so gehandhabt wurde, war ich etwas verunsichert. Nun kann ich wieder ruhig schlafen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026