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Experten-Antwort

Bezugsberuf

von Christina20.07.2017 | 11:45
736 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin 28 Jahre und bekomme von der DRV eine Umschulung bezahlt. Nun habe ich meine Übergangsgeldberechnung erhalten. Da steht als Bezugsberuf Bäckerreifachverkäuferin, den ich aber seit 4 Jahre nicht mehr ausübe, ich arbeite bei Lidl auf 100 std. Im Monat. Leider wurde mir von meiner Sachbearbeiterin gesagt das mein Verdienst bei Lidl auf Vollzeit aufgerechnet wird da ich in meiner Umschulung ebenfalls eine Vollzeit Maßnahmen besuche. Aber es wurde mir nur der Lohn der Bäckereifachverkäuferin in vollzeit berechnet. Kann das wirklich so sein? Ich bin am verzweifeln, wie soll ich mit so wenig Übergangsgeld überleben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina,

die Antwort der schwarzen Farbe war korrekt.

Sofern Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Übergangsgeld nicht bestreiten können, sollten Sie dies beim Grundsicherungsamt Ihrer Stadtverwaltung vortragen.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 20.07.2017 | 12:00
Maßgebend ist das Arbeitsentgelt für diejenige Beschäftigung, für die Leistungsempfänger ohne die Behinderung nach ihren beruflichen Fähigkeiten, ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit und nach ihrem Lebensalter in Betracht kämen.
Christinaam 20.07.2017 | 12:18
Also ist Bäckereifachverkäuferin (mein Lehrberuf) richtig als Bezugsberuf und das Gehalt von Lidl wird weiter für 100std. berechnet?
Deutsche Rentenversicherung
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